01.09.2010
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Urteil

Keine sofortige Kündigung wegen Unhöflichkeit

Wenn ein Chef sich durch eine Äußerung seines Mitarbeiters beleidigt fühlt, kann er ihn nicht gleich fristlos entlassen. Es kommt auch auf die Art der Beleidigung an.

Nicht jeder ungehörige Ausspruch rechtfertigt eine Entlassung. Das hat das Arbeitsgericht Hamburg entschieden. In dem verhandelten Fall hatte ein Mitarbeiter seiner Chefin die plattdeutsche umgangssprachliche Wendung "Klei mi ann Mors" an den Kopf geworfen.

Die Chefin empfand das als grobe Beleidigung. Allerdings war ihr nicht wirklich klar, was der Ausspruch bedeutet. Sie hielt ihn für die plattdeutsche Abwandlung des Goethe-Zitates "Er kann mich im Arsche lecken!" und entließ den Arbeitnehmer fristlos.

Das war nicht in berechtigt, entschieden die Richter. Für eine Kündigung fehle der wichtige Grund. Zwar verbiete sich eine solch unhöflicher Ton gegenüber einer Vorgesetzten, jedoch hätte die Chefin den Mitarbeiter zunächst abmahnen müssen. Zudem heiße das Zitat ins Hochdeutsche übertragen: "Kratz mich am Hintern".    

(bw)

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