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Vertragspartner zerreist Vertrag.

Wettbewerbsrecht

Keine öffentlichen Aufträge für korrupte Unternehmen

Unehrliche Betriebe sollen künftig effektiv von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat nun das Bundeskabinett beschlossen.

Unternehmen, die gegen geltendes Recht verstoßen, sollen von größeren öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Was das aktuelle Vergaberecht schon regelt, sei in der Praxis bislang schwer umzusetzen, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters“.

Das soll der neue Gesetzesentwurf ändern. Der Plan: Im Bundeskartellamt wird ein sogenanntes Wettbewerbsregister eingerichtet. Das ist eine zentrale Datenbank, in der alle Unternehmen bundesweit erfasst werden, gegen die rechtskräftige Verurteilungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheide vorliegen.

Wer in diesem Register auftaucht, soll von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das gilt ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 30.000 Euro. Die Abfrage erfolge elektronisch, was Auftraggebern und Auftragnehmern Zeit sparen soll. Unternehmen müssten nicht länger selbst Eigenauskünfte aus dem Bundeszentral- oder Gewerbezentralregister beantragen, heißt es im Entwurf.

Verstöße, die zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen, sind zum Beispiel:

  • Bestechung
  • Steuerhinterziehung
  • Vorenthalten von Sozialabgaben
  • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
  • Geldwäsche und Betrug zu Lasten öffentlicher Haushalte
  • Terrorismusfinanzierung

Am 25. März hat der Entwurf das Bundeskabinett passiert, die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat stehen noch aus.

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