Urteil
Keine Gehaltskürzung wegen häufiger Toilettenpausen
Wer häufig und lange auf dem WC sitzt, dürfte währenddessen wohl kaum arbeiten. Trotzdem ist es Arbeitgebern nicht gestattet, ihren Mitarbeitern deshalb das Gehalt zu kürzen.
Dass häufige Toilettenbesuche keine Gehaltskürzung rechtfertigen, haben die Richter am Kölner Arbeitsgericht entschieden.
In dem verhandelten Fall ließ der Arbeitgeber an 13 Arbeitstagen minutiös schriftlich aufzeichnen, wie oft sein Angestellter auf der Toilette war. Das Protokoll ergab insgesamt 384 Minuten.
Anschließend rechnete der Chef die Toilettenzeiten auf die Dauer des rund zehn Monate alten Arbeitsverhältnisses hoch. Das Ergebnis: Rund 90 Stunden hatte der Angestellte zusätzlich zu den üblichen Pausen- und Toilettenzeiten auf dem stillen Örtchen verbracht. Die entsprechende Summe zog der Arbeitgeber dem Angestellten vom Gehalt ab.
Dagegen klagte der Mitarbeiter erfolgreich. Seine Begründung: Er habe in dem Zeitraum an Verdauungsstörungen gelitten.
(bw)
