Finanzamt kassiert
Kein Pardon für die Lebensversicherung
Wer in der Krise seine Lebensversicherung vorzeitig zu Geld macht, kommt am Fiskus kaum vorbei.
Versicherte müssen auf Erträge aus vor dem Jahr 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen keine Einkommensteuer zahlen - es sei denn, sie halten sich nicht an die Spielregeln. Die Steuerfreiheit gibt es zum Beispiel nur, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft.
Daran ändert auch die Finanzkrise nichts, wie ein Urteil des Finanzgericht Niedersachen zeigt: Dort hatte ein Anleger geklagt, der aus Sorge vor einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens seine Lebensversicherung gekündigt hatte. Der Fiskus wollte daraufhin die aufgelaufenen Zinserträge besteuern. Das Finanzgericht bestätigte die Finanzbeamten: Es spiele keine Rolle, aus welchem Grund jemand einen Versicherungsvertrag kündigt. Maßgeblich sei alleine, dass der Versicherte dadurch nach weniger als zwölf Jahren Zinszahlungen vereinnahmt habe.
Finanzgericht Hannover:
Urteil vom 18. November 2008, Az. 12 K 10521/05
(jw)
