24.08.2010
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Insolvenzrecht

Kein Fiskusprivileg, aber Schäuble bleibt gierig

Die gute Nachricht: Schäuble verzichtet auf das Fiskusprivileg. Die schlechte: Nach wie vor soll das neue Insolvenzrecht eine halbe Millarde Euro jährlich in die Kassen des Bundesfinanzministers spülen. Wer zahlt die Rechnung?

Das Fiskusprivileg hätte wie berichtet vor allem Kleingläubiger in Schwierigkeiten gebracht - und dazu zählen viele Handwerksbetriebe. Dass sich die Bundesjustizministerin durchgesetzt hat und sich der Staat nun doch nicht vor allen anderen Gläubigern in der Insolvenzmasse bedienen darf, klingt zunächst nach guten Neuigkeiten.

"Der Spardiktat ist damit allerdings nicht vom Tisch", schreibt spiegelonline.de. Die Details des neuen Insolvenzrechts in diesem Punkt seien nicht bekannt. "Klar ist jedoch, dass einige der an einem Insolvenzverfahren Beteiligten Schäubles Rechnung zahlen müssen."

Ein denkbarer Weg laut spiegelonline: Im neuen Gesetz könnte die Befreiung von der Umsatzsteuer wegfallen. Noch darf der Insolvenzverwalter die Umsatzsteuer aus den Einkünften eines Unternehmens in dessen Sanierung investieren. Aber das ist politische Kaffeesatzleserei, die Entscheidung soll Anfang September fallen - das Thema bleibt spannend.

(sfk)

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1 Kommentar zu "Kein Fiskusprivileg, aber Schäuble bleibt gierig"

  1. Hermann S. Bacher, Unternehmensberater - 25.08.2010, 04:49 Uhr (Kommentar melden)

    Ich schlage vor, dass sich die Politik mal den "schlechten Insolvenzverwaltern" annehmen sollte. Tatsache ist doch, dass häufig sich das Insolvenzverfahren bei Unternehmen mit genügend Masse über Jahre hinzieht nämlich so lange, wie der Insolvenzverweine Chance hat, sich daraus selbst zu bedienen. Auch das ist Kapital, das dem Staat und den Gläubigern entzogen wird