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27.05.2002
E-BUSINESS
UMSATZ UND STRATEGIE
Hohes Bußgeld bei Informationsmangel
internet
Was viele Homepage-Betreiber nicht wissen: Wer einen eigenen Internet-Auftritt betreibt, muss seit der Einführung des Gesetzes zum Elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) im vergangenen Dezember verschiedene Informationen über seine Identität aufführen. Und zwar unabhängig davon, ob er eine private Seite ins Netz stellt oder kommerziell tätig ist.

Voraussetzung dafür ist, dass die Angebote – Teledienste genannt – dauerhaft im Netz bereitstehen. Private Gelegenheitsverkäufe im Internet sind daher nicht betroffen. Die Homepage-Betreiber müssen folgende Informationen auf ihren Seiten veröffentlichen:

Name und Anschrift des Anbieters
Die Namen von natürlichen und juristischen Personen müssen genannt werden, ebenso die von Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (beispielsweise OHG und KG). Die Anschrift muss vollständig angegeben werden (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Eine Postfachadresse reicht nichts aus, ebenso wenig lediglich eine Mail-Adresse.

Name des Vertretungsberechtigten
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften muss zudem der Name des Vertretungsberechtigten veröffentlicht werden, also desjenigen, der berechtigt ist, rechtlich verbindlich für die Gesellschaft zu handeln.

Telefonnummer und Mail-Adresse
Beide Angaben müssen vollständig aufgeführt werden. Tippfehler gelten wie nicht gemachte Angaben. Der Telefonnummer sollte die "00 49" für Deutschland vorangestellt werden.

Adresse der Zulassungs-/Aufsichtsbehörde
Diese Angaben müssen nur bei zulassungspflichtigen Angeboten gemacht werden.

Register und Registernummer
Ist der Teledienst-Anbieter in das Handels-, Genossenschafts-, Partner- oder Vereinsregister oder die Handwerksrolle eingetragen, muss er Registernummer und Registernamen veröffentlichen. Handwerker müssen zudem die Kammer angeben, zu der die gehören.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Ist ein Homepage-Betreiber umsatzsteuerpflichtig, muss auch diese Nummer genannt werden.

Reglementierte Berufe
Besondere Vorschriften gelten für Gesundheitshandwerke, Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker und so weiter. Sie müssen die Kammer, bei der sie Pflichtmitglied sind, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat der EU, in dem sie verliehen worden ist, aufführen.

Die Informationen müssen leicht erkennbar, ohne längeres Suchen auffindbar und zudem ständig verfügbar bereitgehalten werden. Dabei reicht ein auf allen Seiten der Internet-Präsenz erreichbarer Link zu der entsprechenden Seite aus.

Aufgepasst: Wer die Informationspflicht missachtet, dem droht unter Umständen ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro. Dies gilt im übrigen nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Verstöße. Außerdem könnten Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbände unter Umständen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb klagen.

Beispiel für die richtige Angabe im Internet:
Fleischerei Mustermann KG
vertreten durch den Gesellschafter Peter Mustermann
Musterstraße 21a
12345 Musterstadt
Tel.: 00 49 (045) 12 34 56
E-Mail: info@fleischerei-mueller.de
Registergericht AG Musterstadt
Handelsregisterbuch 12345
Ust.-Ident.-Nr. 123456789

Weitere Informationen zu diesem Thema:
  • Handwerksbetriebe können sich die Formulierungsvorschläge von der Internetseite der Handwerkskammer Lüneburg-Stade unter:
    www.hwk-lueneburg-stade.de herunterladen.
  • Ausführliche Informationen bietet die Internet-Seite
    www.anbieterkennzeichnungspflicht.de.

  • (nan)


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