07.02.2011
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Hier werden Zechpreller unfreiwillig geoutet

Das ist neu

Bisher waren mir nur eingeschränkte Lösungen bekannt, bei denen Gerichtsprozesse bereits entschieden sein mussten, Schufa-Meldungen existieren oder das schwarze Schaf zugestimmt hat. Damit wird der breite Kreis der privaten Zahlungsverweigerer nicht erfasst, die vorgeschobene Mängel geltend machen oder mündliche Auftragserweiterungen abstreiten.

Besonderheit des neuen Portals www.bau-zechpreller.de ist, dass auch das Zahlungsverhalten von Privatleuten recherchiert werden kann. Der in anderen Fällen verhängte Maulkorb wird dadurch umgangen, dass nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugang hat.

Das betreffende Zahlungsproblem wird auch nicht öffentlich dargestellt. Man gibt den Kunden ein, bei dem man den Geldzugang prüfen möchte. Ist er als Zechpreller hinterlegt, kann man den Handwerkskollegen kontaktieren, der negative Erfahrungen sammeln musste.

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7 Kommentare zu "Hier werden Zechpreller unfreiwillig geoutet"

  1. Uwe Bach - 27.02.2012, 14:27 Uhr (Kommentar melden)

    Man kann sicherlich durch einen vernünftigen Leistungstext und einem schriftlichen bestätigten Auftrag im Vorfeld einer Menge Ärger aus dem Weg gehen.
    Fackt aber ist doch, selbst wenn ich meine Forderung auf dem Rechtsweg einklage und auch bekomme, meist bis zu 2 Jahren Klageweg zu bestreiten ist. Wenn man aber mal 2 solcher Klagen über 20-30 Tausend Euro am Start hat, ist die Kapitaldecke der meisten Kleinbetriebe schon aufgezehrt.
    Genauso ist es doch häufig der Fall, dass während der Bauphase vom Kunden Zusatzarbeiten oder Änderungen gewünscht werden, die formaljuristisch in einem Nachtragsangebot zu ermitteln und neu unterschrieben zu beauftragen sind. Diese zusätzlichen Arbeiten sind aber leider oft auch der Art, dass diese eigentlich sofort umgesetzen werden müssen, damit sie kostengünstig im Arbeitsablauf eingepasst werden können, bzw. die bereits beauftragten Arbeiten nicht weiter geführt werden können, weil eine nachträglich Ausführung der zusätze kaum noch machbar sind. Dann wird der Zusatz eben im guten Glaube sofort ausgeführt und schon sitzt man zwischen den Stühlen.
    Und bei diesem Portal geht es eben um den Personenkreis, der solche Gesetzesfehler gnadenlos ausnutzen.
    Ferner wird ja auch gerne einen auf 'Mängel' gemacht. Und dazu gibts ja auch zum Leidwesen der Handwerker schon 'Arbeitsanweisungen', wie man seinen Handwerker 'abzieht'. Es geht jetzt nicht um tatsächliche Mängel, die natürlich auch vorkommen und behoben werden müssen, das sollte den Handwerkern auch ganz klar sein. Wir hatten schon einen Rechtsstreit, wo Mängel benannt wurden und die wir entsprechend beheben wollten, wo dann der Richter nur anmerkte: 'Sie können diese Mängel sicherlich beheben, aber sie sehen doch, wie die Bauherren hier agieren. Selbst wenn sie die Mängel ordnungsgemäß beheben, werden wir mit Sicherheit nachher wieder hier zusammen sitzen. Werfen sie schlechtem Geld doch kein gutes hinterher' O-Ton! Und um solche Kunden gehts hier doch

  2. Jens Rauch - 23.12.2011, 11:01 Uhr (Kommentar melden)

    Ich schließe mich den abwägenden Überlegungen von malerhaussler an und möchte ergänzend hinzufügen:
    Es kann erst NACH einer Regstrierung die vom Ersteller verwendeten rechtlichen Grundlagen - sofern diese auch vorliegen - eingesehen werden. Allein das scheint mir schon bedenklich. Es wäre für den Betreiber der Seite daher schon mal ratsam, dass dieser Mangel aufgehoben wird.
    Wenn ein Kunde mich nicht bezahlen will (oder auch nicht kann), so stehen mir in unserem Rechtssystem verschiedene Möglichkeiten offen, die Zahlung zu erwirken. Inwieweit eine Forderung erfolgreich durchzusetzen ist, hängt von der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vorgehensweise ab. Und ein Vertragsschluß in schriftlicher Form erspart so manche bösen Überraschungen. Hält man sich selbst als Auftragnehmer an das geltende Recht, sind einem nicht immer die Hände gebunden. Will sagen: wenn ich als AN von Anfang an sorgfältig und transparent die Anfrage zu einem bevorstehenden Auftrag des potentiellen Kunden vorbereite, dann kann in den allermeisten Fällen eine Zahlungsverweigerung ausgeschlossen werden. Weil ICH so handel, habe ich auch (fast) keine "uneinbringlichen Forderungen" zu beklagen. Ausnahmen bestägigen natürlich die Regel.
    Wenn jeder der bereits 450 registrierten Benutzer des Portals im Vorfeld selbst etwas sorgfältiger handeln würde, dann würden die jetzt nicht ihre monatlichen 4 Taler bezahlen müssen, um vermeintlich weiteren Schaden von sich abzuwenden.
    Deshalb mein Rat unter uns Handwerkern: die Präsenz nach zahlungssäumigen Auftraggebern zu durchforsten ist reine Zeitverschwendung. Kümmert euch lieber um eine vernünftige und aussagefähige Ausarbeitung eurer eigenen Leistungsbeschreibungen, eine korrekte Leistung und eine rechtliche unbedenkliche Abwicklung des Auftrags. Wir leben leider nicht mehr in Zeiten des Mittelalters, wo der Handschlag unter Ehrenmännern verbindlich war.
    Ich hatte nämlich kürzlich von einem Interessenten ein Angebot vorgelegt bekommen, in dem 4 Stck. Schränke für xxx,xx EUR angeboten worden sind. Sonst nichts. Keine weiteren schlüssigen und auch für Dritte - vor allem für einen Richter - nicht nachvollziehbaren Hinweise.
    Wäre aufgrund des Angebots geliefert worden, so hätte der Kunde nämlich sicher von seinem Recht Gebrauch gemachen können, den Zustand der Lieferung als nicht vertraglich vereinbart ansehen zu müssen und hätte die Forderung deshalb zurückbehalten können. Der Anbieter trägt aus meiner Sicht deshalb schon selbst daran die Schuld, dass er seine Forderung nicht geltend machen kann. Da kann der AG doch nichts dafür, dass der AN so dämlich ist.
    Die von einer augenscheinlich privaten natürlichen Person ins Leben gerufene Internetpräsenz als kostenpflichtige Auskunftei und als Plattform für einen (zweifelhaften) Erfahrungsaustausch unter uns Handwerkern erscheint mir auf den zweiten Blick nur als netter Versuch, den sowieso schon gebeutelten Kollegen über den "geringfügigen" Monatsbeitrag Geld zu entlocken. Bei 450 registrierten Benutzern sind das ja schon 1.800,00 EUR. Werden es mehr Benutzer, kann der Betreiber sich ganz entspannt zur Ruhe setzen. Die Teilnehmer des Forums allerdings stehen rechtlich gesehen auf des Messers Schneide.
    Ich denke, die Präsenz wird aufgrund des angestrebten Ziels, für korrekt arbeitende Handwerker einen gewissen Unterhaltungswert haben. Mehr aber auch nicht.
    Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und viel Erfolg im neuen Jahr 2012.

  3. malerhaeussler - 25.04.2011, 19:11 Uhr (Kommentar melden)

    @Bernd Loho: Hallo Herr Loho! Wir haben Ihre neue Internetseite Dank "handwerk.com" gefunden und uns heute bereits registriert. Leider konnten wir keine AGB finden. Wir haben uns angemeldet, Ihre Registrierungs-e-mail erhalten und die Richtigkeit unserer e-mail-Adresse auch bereits bestätigt. Im Moment warten wir auf die Freischaltung. Wir möchten uns jedoch gerne kostenpflichtig registrieren, da wir hoffen, daß im Laufe der Zeit auch in unserem Bereich zahlungsunwillige Kunden auf Ihrer Seite aufgeführt werden, damit wir ggf. Schaden von unserem Betrieb in Zukunft besser abwenden können. Nun haben wir ja die Information, daß wir den Betrag für ein Jahr anweisen können auf Ihr Konto. Woher aber haben wir dann die Sicherheit, daß wir alle Funktionen nutzen können? Auch benötigen wir als Handwerksbetrieb auch eine Rechnung, da wir uns ja nicht zwecks Privatvergnügen auf Ihrer Seite angemeldet haben. Es handelt sich somit bei den Beiträgen um Betriebsausgaben. Bitte geben Sie uns doch nähere Informationen bekannt. Wir möchten nun hier auf dieser Seite nicht alle unsere Kontaktdaten (die wir bei der Registrierung auf Ihrer Seite korrekt angegeben haben) vollständig mitteilen. Da die derzeitige Mitgliederanzahl jedoch noch überschaubar ist und wir im Internet immer den gleichen Benutzernamen verwenden (wir halten nichts davon, unter falschen Namen oder Pseudonymen zu agieren, da wir stets zu unserer Meinung stehen und diese auch mit gutem Gewissen vertreten können - wir haben kein Interesse daran, irgend eine Person - wer immer es auch sei - im Internet persönlich anzugreifen oder gar zu diffamieren. Wenn wir Beiträge im Internet schreiben - auf welcher Seite und in welchem Blog auch immer - so handelt es sich immer stets nur um unsere persönliche Meinung: nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und diese haben wir uns dann - zu welchem Thema auch immer - persönlich durch Erfahrungen gebildet), denken wir, daß Sie vielleicht direkt mit uns in Kontakt treten können. Wir haben uns am heutigen Tage auf Ihrer Internetseite registrieren lassen. Wir würden uns freuen, wenn wir eine persönliche Rückmeldung erhalten könnten. Einige Fragen können wir hier direkt stellen: Ist es überhaupt rechtlich zulässig die Kunden, die einen Handwerker um seinen Werklohn (oder Teile desselben) geprellt haben, öffentlich im Internet bekannt zu geben? Hat der jeweilige Kunde dann das Recht, gegen eine Veröffentlichung dieser Daten vorzugehen? Können Handwerksbetriebe, die solche Personen und oder Firmen benennen, rechtlich aus irgend welchen Gründen belangt werden? Wir wissen, daß in Deutschland der "Schuldnerschutz" recht ausgeprägt ist. Schuldet eine Person einer anderen Geld (aus welchem Grund auch immer : ob ausstehende Mieten, nicht bezahlte Rechnungen, etc., etc.), so werden diesen Personen ja gemäß der deutschen Gesetzgebung sehr viele Rechte zugestanden, die manchmal durchaus geeignet sind, die Gläubiger in den Ruin treiben können. ANDERERSEITS: Wie können Sie auf Ihrer Seite sicherstellen, daß nicht verärgerte Handwerksbetriebe einen Kunden dort benennen, mit dem sie vielleicht ganz andere Streitigkeiten haben? Wichtig wäre doch, daß wirklich dort nur Kunden aufgeführt werden, die wirklich ohne Grund nicht bezahlt haben. Auch wir als Handwerksbetrieb müssen doch anerkennen, daß es manchmal berechtigte Gründe gibt, warum ein Kunde nicht bezahlt. Überprüfen Sie die von den Handwerksbetrieben gemachten Angaben? Und wenn ja : wie ??? Bekommt der jeweils "an den Pranger gestellte" nicht bezahlende Kunde auf Ihrer Seite die Möglichkeit, Stellung zu nehmen? Wie wird sichergestellt, daß Ihre Seite nicht mißbraucht wird? Wir fänden es natürlich schon sehr gut, wenn wir eine Möglichkeit hätten, uns vor Kunden zu schützen, die sowieso nicht bezahlen wollen (natürlich gibt es diesen Personenkreis). Aber es gibt ja auch (zum Glück) auch den Kundenkreis, der eine berechtigte Werklohnforderung klaglos bezahlt. Und dennoch könnte rein theoretisch bei solchen Kunden auch irgend ein Streit vorgefallen sein, der den Handwerker verärgert hat. Dann könnte der Handwerker - auch wieder rein theoretisch - einfach die Behauptung aufstellen, der Kunde hätte nicht oder nicht vollständig bezahlt. Wir als Handwerksbetrieb wünschen uns natürlich schon dringend einen größeren Schutz. Aber andererseits verkennen wir nicht, daß auch Kunden geschützt werden müssen. Es darf nicht so weit kommen, daß Kunden - aus Angst, dann auf Ihrer Seite benannt zu werden - sich nicht mehr trauen, z.B. berechtigte Mängel geltend zu machen oder ähnliches. Wir versuchen stets, uns in beide Seiten hineinzuversetzen. Die Welt ist nicht schwarz und weiß. Es gibt da auch viele Farbtöne dazwischen. Uns ist sehr daran gelegen, daß wir auch eine gewisse Sicherheit haben, daß die auf Ihrer Seite von anderen Handwerksbetrieben gemachten Angaben die volle Wahrheit sind. Uns wäre sehr wichtig, daß auf Ihrer Seite die Interessen ALLER gewahrt bleiben, somit schon ausgeschlossen sein sollte, daß jemand sich einfach für irgend etwas rächen will. Auch hinter einem Handwerksbetrieb stehen MENSCHEN. Und Menschen sind nun einmal immer emotional. Hier sehen wir auf Ihrer Seite somit durchaus ein gewisses Risiko. Wir erlauben uns noch eine Anmerkung: wir halten es für falsch, daß Sie auf Ihrer Internetseite die Nutzer nicht verpflichten, nur und ausschließlich ihre korrekten persönlichen Daten bekanntzugeben. Wir sind der Meinung, daß auf Ihrer Seite Handwerksbetriebe keinesfalls anonym einfach Kunden anprangern dürfen. Wenn man einen zahlungsunwilligen Kunden dort bekanntgeben will, dann sollte der jeweilige Handwerksbetrieb dies nur unter seinen korrekten persönlichen Daten machen dürfen. Wie soll sich denn sonst auch ein zu Unrecht dort erscheinender Kunde dagegen wehren???? Wir halten nicht viel von Anonymität. Also : wir würden uns über Ihre Rückmeldung freuen. Auch würden wir uns sehr freuen, wenn Sie gewährleisten könnten, daß Ihre Seite nicht für "Racheakte" von Handwerkern genutzt wird. Hierzu hätten wir sogar einen Vorschlag: KEINE ANONYMITÄT auf Ihrer Internetseite. Der "angeprangerte" Kunde müßte informiert werden und Gelegenheit zur Stellungnahme unaufgefordert erhalten. Der Kunde müßte auch darüber informiert werden, WER ihn der Zechprellerei bezichtigt. Wir denken, daß dann die Chancen, daß nur die Wahrheit auf Ihrer Seite erscheint, deutlich steigen würden. Jeder, der auf Ihrer Seite einen Eintrag macht, sollte auch in die Verantwortung genommen werden, wenn dieser Eintrag zu Unrecht erfolgt ist. Die Seite sollte für alle fair sein!

  4. Bernd Loho - 17.02.2011, 19:24 Uhr (Kommentar melden)

    Zum Thema Rechtssicherheit gibt es einen Beitrag auf der Seite unter dem Forum "Fragen und Antworten". Bernd Loho

  5. Bernd Loho - 13.02.2011, 09:40 Uhr (Kommentar melden)

    Danke Frau Höhnisch für den doch wohlwollenden Bericht und die Anregungen für meine Seite.Das Portal muß und wird hier und da noch verbessert,ich denke das ergibt sich aus der Benutzung und den Rückmeldungen.Einiges habe ich schon umgesetzt.Mein Ziel ist es, dem Handwerk den Rücken zu stärken und zu mehr Selbstbewustsein zu verhelfen.Lasst uns den Zechprellern das Handwerk legen. Gemeinsam sind wir stark! Bernd Loho

  6. symse - 09.02.2011, 09:59 Uhr (Kommentar melden)

    sehe ich auch so, bin dabei

  7. Peter Anders - 09.02.2011, 09:38 Uhr (Kommentar melden)

    Das finde ich gut! Dann nichts wie los und freche Zahlungsverweigerer eintragen!