Rundfunkgebühr
Hausverbot für GEZ-Schnüffler zulässig
Handwerker müssen die Besuche der GEZ nicht dulden. Erfolgreich haben jetzt zwei Unternehmer ein Hausverbot vor Gericht durchgesetzt.
Wenn Gewerbetreibende es so wollen, müssen die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) draußen bleiben. Das stellt ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bremen-Blumenthal klar. In dem Fall waren zwei Unternehmer von den häufigen und "impertinenten" Besuchen der Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale so genervt, dass sie ein Hausverbot erteilten. Das übersandten sie der Landesrundfunkanstalt schriftlich. Ohne vorherige Anmeldung und Bestätigung durch den Betrieb dürften die GEZ-Mitarbeiter ihr Grundstück nicht betreten.
Trotzdem tauchten noch mehrmals Rundfunkgebührenbeauftragte auf dem Gelände der Betriebsinhaber auf. Wiederholt störten sie dabei in Kundengesprächen. Darauf reichten die Unternehmer Klage ein. Mit Erfolg: Die Mitarbeiter würden in ihren Eigentumsrechten verletzt, argumentierten die Richter.
(bw)
