28.01.2010
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Schwindel am Bau

Handwerker mit manipulierten Bauzeichnungen betrogen

Miese Masche: Zwei Männer bieten schlüsselfertige Häuser an, zur Fertigstellung beauftragen sie Handwerker – doch die sehen nicht einen Cent für ihre Arbeit.

 - Foto: Bilderbox
Foto: Bilderbox

Die Männer haben zwar weder Architektur studiert, noch hatten sie ein anderes Baufach gelernt. Dennoch boten sie schlüsselfertige Häuser zum Grundpreis von 135.000 Euro an, berichtet die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ). Ihre Baufirma habe einen Schaden von mehr als 200.000 Euro angerichtet.

Die an dem Bau beteiligten Handwerker hatten das Nachsehen. Denn die Männer strichen sich das Geld der Bauherren selbst ein und hielten die Handwerksfirmen mit Mängelrügen hin. Dazu manipulierten sie im Nachhinein sogar die Bauzeichnungen, schreibt die HAZ.

Schließlich hätten die Betrüger den Überblick verloren und der Schwindel sei aufgeflogen.

Jetzt sind die Betrüger aus Garbsen bei Hannover zu Haftstrafen auf Bewährung und gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.

(ja)

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1 Kommentar zu "Handwerker mit manipulierten Bauzeichnungen betrogen"

  1. Carol Höhnisch - 29.01.2010, 07:02 Uhr (Kommentar melden)

    Was nützt es den Handwerksfirmen, dass die Betrüger gemeinnützige Arbeit leisten? Das bringt die Verluste nicht zurück. Im Vergleich zu anderen Delikten ist eine Bewährungsstrafe hier sehr mild. Die kriminelle Energie war ja beachtlich...Das Prinzip der Mängelrüge kennen wir Handwerker ja leider zur Genüge. Und oft genug schlagen wir uns nicht mit unseren fachlichen, sondern organisatorischen oder juristischen Problemen herum, bei denen der Auftraggeber die Reklamation gleich als Teil der Zahlung eingeplant hat. Da wird im Zeitdruck schnell mal der vereinbarte Arbeitsumfang vor Ort abgeändert, um den Arbeitsfortschritt nicht zu behindern. Im praktischen Leben ist es oft nicht möglich oder extrem arbeitsbehindernd mit wasserdichten Verträgen zu arbeiten, so dass Betrüger gern auf kostenlose Erweiterungen spekulieren. Auch wir haben schon im Gerichtssaal gesessen und sind mit nachträglich geänderten Bauzeichnungen konfrontiert wurden. Es nutzt dann wenig, wenn man nachweisen kann, dass man im Recht ist, weil die Prozedur mit Schriftwechsel und Gutachtern so langwierig ist, dass der Gegner durchaus auch zahlungsunfähig sein kann. Dass es die Möglichkeit gibt, Sicherheiten zu verlangen, muss man auch erst schmerzlich lernen. Wir hatten in einem Fall einen Vertrag mit Vorkasse und die letzte Rate auf der Baustelle nicht kassiert, weil der Bauträger nicht da war, die Bauherren aber schon eingezogen waren und die Heizung offensichtlich dringend brauchten. Wer ist dann schon so fies und fährt wieder? Der Bauherr hat die Heizung an den Bauträger bezahlt, der Bauträger hat behauptet, sie sei zu klein... Wer naiv genug ist zu denken, dann wird der Bauherr gefragt, ob es warm wird, und schnell ist die Sache geklärt irrt. Vorkasse im Vertrag war nicht gültig, wir hätten auf Abnahme und nicht auf Zahlung klagen müssen und ein Gutachter könne auf unsere Kosten die Anlage überprüfen... Wer aus der Branche ist ahnt, wie solche Prozesse enden: Mit einem Vergleich - damit man vor dem Bankrott des Bauträgers überhaupt noch etwas erhält. Die anderen beteiligten Firmen traf es analog.