13.10.2009
Insolvenzrecht
Haftung für Arbeitgeberbeiträge in der Insolvenz
GmbH-Geschäftsführer haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie trotz Überschuldung den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, dürfen Geschäftsführer einer GmbH den Arbeitgeberanteil nicht mehr an die Sozialversicherung zahlen, wenn das Unternehmen insolvenzreif ist. Zu Recht könne ein Insolvenzverwalter solche Zahlungen vom Geschäftsführer zurückverlangen.
Anders sehe die Sache bei den Arbeitnehmer-Beiträgen aus: Diese Beträge müsse die GmbH weiter zahlen. Es sei sogar strafbar, die Zahlung einzustellen.
Weitere Infos:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Juni 2009, Az. II ZR 147/08
(jw)
