Produktsicherheitsgesetz
Gesetz mit vielen Fragezeichen
Ist ein Anschlusskabel ein eigenes Produkt?
„Das Gesetz wirft schwierige Abgrenzungsfragen auf“, sagt Neuhäuser. So unterliege zum Beispiel ein PC als Verbraucherprodukt der Niederspannungsrichtlinie. Als solches ist der PC als Ganzes mit dem CE-Kennzeichen zu versehen, ehe das Gerät verkauft wird. Dies gilt auch für einen PC, der aus Bauteilen zusammengesetzt wird und dem Kunden dann als Komplettgerät verkauft wird.
Unklar sei aber, ab wann eine individuelle Kennzeichnung erforderlich ist. „Verkauft ein IT-Betrieb nur ein Gehäuse mit eingebautem Netzteil, ist es derzeit noch fraglich, ob es sich im Sinne des ProdSG bereits um ein selbstständiges Produkt handelt. „Individuell konfektionierte Netzanschlusskabel, die separat verkauft werden, sind prinzipiell eigenständige Produkte. Als solche müssten sie die gesamte Prozedur durchlaufen, inklusive Gefährdungsbeurteilung, Prüfung, CE-Kennzeichnung, Typenschild und gegebenenfalls mit eigener Bedienungsanleitung“, schildert der ZVEH-Justiziar.
Ebenfalls im Gesetz geregelt: Die Marktaufsichtsbehörden müssen verstärkt Produkte prüfen. Dafür ist sogar eine feste Quote definiert.
Produktsicherheitsexperte Gathmann hofft auf die Leitlinien, die der Gesetzgeber derzeit noch erarbeitet. „Ausnahmegenehmigungen für einzelne Wirtschaftszweige wie das Handwerk wird es nicht geben. Schließlich werden hier Vorgaben der EU umgesetzt“, stellt der Fachmann klar. „Wir brauchen eine Art Handlungsempfehlung, an die sich Betriebe, die kleine Produktserien und Ähnliches fertigen, halten können“, appelliert der Fachmann in Richtung Berlin. Gathmann befürchtet, dass gerade die kleinen und mittleren Betriebe ausbaden müssen, was andere verbockt haben. Denn: Die Haftung trägt nach dem ProdSG der, der das zweifelhafte Produkt verkauft hat.
(ha)
Haben Sie sich mit den Folgen des ProdSG auseinander gesetzt? Wir sind gespannt auf Ihre Meinung.
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Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen, mit dem neuen Gesetz sind viele Bestimmungen verschärft und die meisten Busgelder erhöht worden, so z.B. können für fehlende, fehlerhafte oder falsche Kennzeichnungen der Produkte oder Bedienungsanleitungen 10.000,- Euro fällig werden. Also nichts was man auf die leichte Schulter nehmen sollte.
Außerdem können auch Handwerker als Händler z.B. von Ersatzteilen für fehlerhafte Kennzeichnungen oder Produkte von der Marktaufsicht dafür haftbar gemacht werden, wenn sie diese nach ihrem Fachwissen offensichtlich erkennbaren Mängel nicht den Behörden melden!