07.08.2012
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Produktsicherheitsgesetz

Gesetz mit vielen Fragezeichen

Was das Gesetz regelt

Das Gesetz ist am 8. November 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit gültig. Grob zusammengefasst besagt es:

  • An einem Produkt muss klar ersichtlich sein, wer es auf den Markt gebracht hat
  • Das Wirtschaftsgut muss sicher sein
  • Es muss rückverfolgbar sein, wer das Produkt hergestellt hat.

Was heißt das für's Handwerk? Wenn ein Unternehmer, der Produkte „auf dem Markt bereitstellt“ die Kriterien nicht erfüllt, drohen Strafen. Betroffen seien alle Betriebe, die etwas herstellen und Produkte vertreiben, stellt Gathmann klar. Ausgenommen von den Auflagen sind bisher nur die Nahrungsmittel- und die Gesundheitshandwerke, für die gesonderte Bestimmungen gelten.

„Für Optiker wird es besonders kompliziert“, merkt der Experte an. Wenn eine Brille mit Korrekturstärke verkauft wird, greift das neue Gesetz nicht, wohl aber, wenn sein Kunde das gleiche Gestell mit Fensterglas oder getönten Gläsern ohne Korrekturfunktion als Accessoire erwirbt.

Kritisch wird das Gesetz auch von verschiedenen Handwerksorganisationen gesehen. So moniert der Rechtsexperte des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Alexander Neuhäuser, die Belastung der Handwerksbetriebe. „Im Gegensatz zu Industrieprodukten, die in standardisierten Massen-Fertigungsprozessen standardisierte Massen-Produkte hervorbringen, weisen Handwerksprodukte oft individuelle Merkmale auf“, verdeutlicht Neuhäuser. Besonders kritisch sieht Neuhäuser, dass der Handwerker sogar dann die geforderten Nachweise erbringen müsste, wenn er CE-zertifizierte Produkte zusammenfügt.

 Kleine Betriebe werden unter den Folgen leiden – lesen Sie Seite 3 .

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1 Kommentar zu "Gesetz mit vielen Fragezeichen "

  1. Lutz Gathmann - 09.08.2012, 16:16 Uhr (Kommentar melden) Antworten

    Auf einen Aspekt möchte ich noch hinweisen, mit dem neuen Gesetz sind viele Bestimmungen verschärft und die meisten Busgelder erhöht worden, so z.B. können für fehlende, fehlerhafte oder falsche Kennzeichnungen der Produkte oder Bedienungsanleitungen 10.000,- Euro fällig werden. Also nichts was man auf die leichte Schulter nehmen sollte.
    Außerdem können auch Handwerker als Händler z.B. von Ersatzteilen für fehlerhafte Kennzeichnungen oder Produkte von der Marktaufsicht dafür haftbar gemacht werden, wenn sie diese nach ihrem Fachwissen offensichtlich erkennbaren Mängel nicht den Behörden melden!