Zahlungsunfähigkeit
Gerichtskosten bleiben am Gewinner hängen
Ein Prozess gegen einen zahlungsunfähigen Gegner kann teuer werden. Denn im Erfolgsfall muss der Kläger die Gerichtskosten tragen - die eigenen und die des Beklagten.
Dass der Kläger im Falle der Zahlungsunfähigkeit seines Gegners für die gesamten Prozesskosten aufkommen muss, hat das Landgericht Marburg entschieden. Das Insolvenzrisiko dürfe nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden, argumentierten die Richter.
In dem Fall hatte sich eine Klägerin darüber beschwert, dass sie nach einem gewonnenen Rechtsstreit die Gerichtskosten übernehmen sollte. Der Prozessgegner hatte zuvor den "Offenbarungseid" geleistet, eine Zwangsvollstreckung wäre zwecklos.
Die Richter führten aus: Wenn Bürger gegeneinander vor Gericht ziehen, müssen sie und nicht die Staatskasse das wirtschaftliche Risiko der Insolvenz des Prozessgegners tragen.
(bw)
