Mit dem Förderprogramm "Kleinserien-Richtlinie" fördert die Bundesregierung jetzt den Kauf von Schwerlasträdern. 30 Prozent der Investitionskosten – aber maximal 2500 Euro pro Lastenfahrrad – bekommen Betriebe für die Anschaffung als Zuschuss.
Allerdings stellt die Bundesregierung einige Bedingungen:
- Antragsberechtigt sind nur private Unternehmen, einschließlich Genossenschaften und freiberuflich Tätige.
- Die Förderung gibt es nur für E-Schwerlasträder, E-Lastenanhänger mit Antriebsunterstützung sowie für Gespanne, bei denen mindestens Fahrrad oder Anhänger elektrisch unterstützt werden.
- Die Fahrzeuge benötigen mindestens 150 Kilogramm Nutzlast und ein Ladevolumen von einem Kubikmeter.
Mit der Limitierung auf Schwerlasträder schränkt die Bundesregierung die Liste der förderfähigen Lastenrad-Modelle stark ein, kritisiert etwa der Lastenrad-Aktivist Arne Behrensen.
Lastenräder, wie sie zum Beispiel die Osnabrücker Handwerker Jürgen Vogelsang und Gerhard Nitz nutzen (wie und warum sie das tun, erzählen sie in unserer Handwerker-Lastenrad-Reportage), wären durch die aktuelle Kleinserien-Förderung nicht förderfähig.
Immerhin: Das Ladevolumen von einem Kubikmeter darf sich auch auf ein Gespann – Lastenrad plus Anhänger – beziehen.
Was denken Sie: Könnte ein Elektro-Lastenrad Ihren Fuhrpark sinnvoll ergänzen? Und würden Sie so eine Förderung in Anspruch nehmen? Kommentieren Sie hier.