Gebrauchte sind absetzbar
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatleute können Verluste beim Autoverkauf von der Steuer absetzen.
Nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatleute können Verluste beim Autoverkauf von der Steuer absetzen.
Wer einen Gebrauchtwagen innerhalb eines Jahres mit Verlust verkauft, kann diesen Verlust von der Steuer absetzen. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, sind auch gebrauchte Autos Wirtschaftsgüter und fallen unter das Einkommenssteuergesetz.
Geklagt hatte ein Steuerzahler, der ein gebrauchtes BMW Cabrio im Jahr 2001 für 58500 Mark erworben und neun Monate später für 53800 Mark verkauft hatte. Die Finanzverwaltung wollte den Verlust nicht anerkennen, der BFH gab dem Mann jedoch Recht.
Bundesfinanzhof: Urteil vom 22. April 2008, Az. IX R 29/06
(jw)
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