04.11.2010
Druckmittel Internet
Frustkunden ruhig öffentlich nennen
So ziemlich alles vom Liebesleben der Promis bis zur Arbeitsqualität von Handwerksbetrieben wird mittlerweile öffentlich bewertet. "Warum sollte das bei Frustkunden anders sein?", fragt handwerk.com-Leser Bernd Hülsmann.
Und Schornsteinbauer Detlef Wartemann schlägt vor: "Genau so muss aber auch nach einer Bezahlung diese Meldung wieder gelöscht werden."
Diese und weitere Leserstimmen zum Thema Internetpranger finden Sie
hier
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Zu den Internetsites, auf der User Handwerksbetriebe, Steuerberater und Gott und die Welt bewerten können, gehört das Portal www.wertliste.de. Sonderlich fundiert sind die meisten Urteile allerdings nicht. Ob so etwas wirklich weiter hilft?
(sfk)

1 Kommentar zu "Frustkunden ruhig öffentlich nennen"
Ich bin ein großer Fan davon, daß Handwerker Kollegen warnen können oder gewarnt werden bzw. über die Öffentlichkeit auch ein gewisser Druck ausgeübt wird. Allerdings suche ich schon ziemlich lange nach einer juristisch geeigneten und fairen Lösung. Deshalb hatte ich auch nach deren Email-Werbung werteliste.de am 19.10.10 angschrieben, leider aber keine Antwort erhalten. Eine meiner Fragen, die sich aus deren Praxis ergeben: Angenommen, eine Firma hat für einen Bauträger gearbeitet und ist zum Teil nicht bezahlt worden. Die Firma meldet den Bauträger. Er wird von Werbeliste über die schlechte Bewertung informiert, weigert sich aber, zu zahlen. Er bekommt deshalb noch einen dicken Minuspunkt auf Werteliste. Aber was ist, wenn der Bauträger die Firma meldet, sie hätte schlecht gearbeitet? Und die das abstreiten - dann haben die zu Unrecht eine schlechte Bewertung. Oder wenn die Firma wirklich schlecht gearbeitet hat, aber den Bauträger meldet? Dann hat der Bauträger Recht, Nachforderuengen zu stellen, bekommt aber bei Werteliste eine schlechte Bewertung. Wie kann man solche Probleme lösen? Über eine hoffentlich große Zahl an Rückmeldungen? Momentan ist ja bei einer schlechten Bewertung meist sogar der Absender anonym. Es ist auch üblich, daß man Bewertungen kaufen kann. Mindestforderung sollte deshalb sein, daß derjenige, der die Bewertung abgibt, mindestens Geschäftspartner des Bewerteten sein muß - also z.B. dessen Kunde oder Handwerker. Die Bewertung darf nicht nach Hörensagen erfolgen. Und der Bewerter muss seinen wirklichen Namen angeben. Damit sind die Manipulationsmöglichkeiten etwas eingeschränkt. Negativ bewertete Personen können ja den Negativeintrag kompensieren, wenn sie positive Bewertungen anderer Geschäftspartner erbringen. Und sie müßten eine Gegendarstellung veröffentlichen dürfen. Damit das Ganze nicht in eine Schlammschlacht ausartet (oder der Handwerker schon aus Zeitmangel dem Lehrer unterliegt :-) ), könnte man ja den Umfang der Beiträge begrenzen.