Wer Bilder, Videos, Musik und KI-generierte Inhalte auf der Website nutzt, muss Urheber- und Datenschutzrechte beachten.
Foto: Jahn, erstellt mit KI Midjourney
Wer Bilder, Videos, Musik und KI-generierte Inhalte auf der Website nutzt, muss Urheber- und Datenschutzrechte beachten.

Nutzungsrechte

Fremde Medieninhalte nutzen: Hier ist besondere Vorsicht geboten

Texte, Bilder, Videos und Musik: Wer fremde Inhalte für seinen Internetauftritt verwendet, muss die Nutzungsrechte beachten. Sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Ob für die eigene Website oder die Social-Media-Kanäle: Fremde Inhalte in Form von Text, Bild, Video oder Musik dürfen nicht ohne weiteres verwendet werden. In den meisten Fällen setzt das eine Erlaubnis des Rechteinhabers voraus. Darüber informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer Ausgabe der Reihe „Praxis Recht“.

Das Problem: Betriebe, die fremde Medieninhalte ohne Erlaubnis teilen, können damit gegen das Urheberrecht, aber auch gegen das Marken- und Designrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Sie riskierten daher Abmahnungen oder kostenintensive Schadensersatzzahlungen. In diesen Bereichen sollten Betriebe laut ZDH besonders vorsichtig sein:

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  • Insbesondere in sozialen Netzwerken gibt es die Möglichkeit, Beiträge mit Musik zu hinterlegen. Doch auch wenn die Nutzung weit verbreitet ist, sei das Risiko für Abmahnungen auch hier gegeben. Ohne Erlaubnis oder Lizenz seitens der Interpreten dürfe fremde Musik nicht auf der eigenen Internetpräsenz genutzt werden, betont der ZDH.
  • Betriebe, die Bilder und Texte per künstlicher Intelligenz (KI) erstellen, sollen laut ZDH auf die Nutzungsrechte der KI-Software achten. KI-generierte Inhalte seien momentan noch nicht durch das Urheberrecht geschützt. Dennoch sei besondere Vorsicht geboten, wenn KI-generierte Inhalte „keinen hinreichenden gestalterischen Abstand zu geschützten, von Menschen geschaffenen Werken wahren“. So könne es vorkommen, dass in KI-erzeugten Bildern und Videos geschützte Marken, Designs oder reale Personen abgebildet werden. In den Fällen sei die Verwendung der Inhalte nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber gestattet.
  • Wer Bilder und Videos auf der Website einbinden oder in sozialen Netzwerken verwenden möchte, braucht die Erlaubnis der Urheber. Der ZDH rät Betrieben deshalb, für ihre Websites nur selbst erstelltes Bildmaterial zu verwenden oder die Nutzung mit dem Rechteinhaber vorab zu klären. Als Alternativen gibt es kostenlose sowie kostenpflichtige Bilddatenbanken im Internet.
  • Texte können urheberrechtlich geschützte Werke sein. Daher warnt der ZDH vor der Verwendung von Texten, die nicht selbst verfasst worden sind. Journalistische Artikel beispielsweise dürften meist nur mit Zustimmung des Autors verwendet werden. Anders sieht es bei kurzen Sätzen oder Gesetzestexten sowie Gerichtsurteilen aus – sie könnten bedenkenlos verwendet werden.

Wie Sie Zeitungsberichte auf Ihrer Website teilen können, erfahren Sie auch im Beitrag „Abmahnung für Zeitungsberichte auf der Website“.

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