13.10.2009
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Betriebsverkauf

Freibetrag gibt es nur einmal im Leben

Wer seinen Betrieb verkauft oder aufgibt kann den steuerlichen Freibetrag nur einmal nutzen - selbst wenn das Finanzamt einen Fehler macht.

Wer seinen Betrieb verkauft oder aufgibt kann den steuerlichen Freibetrag nur einmal nutzen - selbst wenn das Finanzamt einen Fehler macht.

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauerhaft berufsunfähig ist, kann den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn beim Verkauf seiner Firma oder eines Teilbetriebs durch einen Freibetrag mindern. Wie der Bundesfinanzhof nun entschied, gibt es diesen Freibetrag nur einmal im Leben. Das gelte sogar dann, wenn das Finanzamt den Freibetrag ohne Antrag beim Verkauf eines Teilbetriebs irrrtümlich gewährt hat, und der Steuerzahler keinen Einspruch eingelegt hat.

Weitere Infos:

Bundesfinanzhof: Urteil vom 21. Juli 2009, Az. X R 2/09

(jw)

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