10.05.2010
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Zuschuss für die Nachrüstung

Förderung von Dieselpartikelfiltern jetzt auch für Nutzfahrzeuge

330 Euro vom Staat: Das bekommt jeder, der ein Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüstet. Die Förderung gilt erstmalig auch für Nutzfahrzeuge.

 - Foto: Bilderbox
Foto: Bilderbox

Auf die Verlängerung der Förderung für 2010 hat sich die Bundesregierung verständigt. Diesel-Fahrzeughalter erhalten nun auch in diesem Jahr 330 Euro, wenn sie ihr Auto mit einem Filter nachrüsten.

Erstmals wird die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen bezuschusst. Davon kann auch das Handwerk profitieren. „Gerade diese sind in den Innenstädten am häufigsten unterwegs und tragen damit zur Feinstaubbelastung in Städten bei“, teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit.

Um die Förderung zu erhalten, müssen Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen.

Alle, die ihren Diesel-Pkw in diesem Jahr bereits nachgerüstet haben, erhalten die Förderung rückwirkend. Die Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen wird Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Der Förderbetrag wird als Zuschuss gewährt.

Förderanträge können jedoch erst ab dem 1. Juni 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Anträge können alle Interessenten ausschließlich online über das ab diesem Zeitpunkt auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellte Antragsformular einreichen.

Anträge, die vor diesem Zeitpunkt in anderer Form beim BAFA eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden daher an den Antragsteller/die Antragstellerin zurückgeschickt.

(ja)

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