03.05.2006
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Steuern

Fiskus zahlt für Prozess

In bestimmten Fällen muss das Finanzamt selbst dann die Kosten eines Prozesses zahlen, wenn Sie Ihre Klage zurückziehen.

In bestimmten Fällen muss das Finanzamt selbst dann die Kosten eines Prozesses zahlen, wenn Sie Ihre Klage zurückziehen.

Verlieren Sie einen Steuerprozess gegen das Finanzamt, dann müssen Sie die Prozesskosten bezahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie eine bereits laufende Klage zurückziehen. Eine Ausnahme von dieser Regel hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) geschaffen: Ziehen Sie Ihre Klage zurück, weil sie zwar in der Sache Recht haben, eine steuerliche Besserstellung jedoch nicht für laufende Fälle sondern erst für die Zukunft geplant ist, dann muss der Fiskus die Prozesskosten übernehmen.

In dem BFH-Fall hatten Eltern eine Klage gegen Regeln zu Betreuungsaufwendungen zurückgezogen, weil die Richter Änderungen nur für die Zukunft zulassen wollten. Bei den Prozesskosten entschied der BFH.

Bundesfinanzhof: Aktentzeichen Az. VI R 123/94Eltern

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