Telefonischer Widerruf
Fiskus darf Bescheid telefonisch widerrufen
Fehler in einem Steuerbescheid kann ein Finanzbeamter durch einen Anruf aus der Welt schaffen. Er muss nur zum Hörer greifen, bevor der Bescheid beim Steuerzahler eintrifft. Einen Steuerzahler kostet das jetzt rund 30.000 Euro
Teurer Anruf vom Fiskus: Gerade noch rechtzeitig hat ein Finanzbeamter entdeckt, dass er einem Steuerzahler rund 30.000 Euro Aussetzungszinsen zu wenig berechnet hatte. Er hatte die Zinsen mit einem falschen Anfangsdatum berechnet und damit um fast die Hälfte gekürzt.
Den Steuerbescheid hatte das Finanzamt zwar schon abgeschickt, doch da griff der Beamte zum Hörer und teilte dem Anwalt des Steuerzahlers telefonisch mit, dass der Bescheid falsch sei. Er werde daher vom Finanzamt "nicht bekanntgegeben", entfalte folglich auch keine Wirkung.
Der Steuerzahler muss nun tatsächlich die vollen 67.620 Euro Zinsen zahlen, denn der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt recht: Maßgeblich sei, dass der Anruf vor Empfang des Bescheids eingegangen sei.
Bundesfinanzhof: Urteil vom 28. Mai 2009, Az. III R 84/06
(jw)
