10.11.2009
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Finanzamt kassiert trotz Fehler des Steuerberaters

Weil ein Unternehmer seinem Steuerberater blind vertraut hat, muss er rund 30.000 Euro Gewinn zu viel versteuern. Vom Finanzamt bekommt er das Geld jedenfalls nicht zurück.

Wenn Mandanten ihrem Steuerberater blind vertrauen und eine Steuererklärung nicht überprüfen, kann das gravierende Folgen haben. So ist jetzt ein Betriebsinhaber vor dem

Finanzgericht Baden-Württemberg leer ausgegangen, dessen Steuerberater in der Steuererklärung rund 30.000 Euro Betriebsausgaben zu wenig angegeben hatte.

Der Steuerberater hatte die Einnahmen-Überschussrechnung 2001 händisch erstellt. Die Daten entnahm er dazu aus den Ausdrucken der Summen- und Saldenlisten des Betriebsinhabers. Vollständigkeit und Plausibilität der Daten überprüfte der Steuerberater nicht. Die Folge: Erst als der Steuerbescheid bereits rechtskräftig war, fiel dem Betriebsinhaber auf, dass der Steuerberater nicht alle Betriebsausgaben berücksichtigt hatte.

Eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern lehnte der Fiskus ab. Das Finanzgericht gab dem Finanzamt recht. Steuerbescheide seien nur dann aufzuheben, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran treffe, dass Tatsachen erst nachträglich bekannt werden. Auch grobes Verschulden eines Steuerberaters sei dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.

In diesem Fall habe der Steuerberater grob fahrlässig gehandelt. Nicht nur seien ihm in der Steuererklärung zehn Fehler unterlaufen und keine klare Ordnung in den Unterlagen zu erkennen. Vor allem hätte er die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüfen müssen.

Tipp: Ist bei einer fehlerhaften Gewinnermittlung die Steuerfestsetzung nicht mehr zu ändern, so sollten Sie prüfen, ob Sie den Steuerberater bei grober Fahrlässigkeit für die zu viel bezahlten Steuer in Haftung nehmen können.

Weitere Infos:

Finanzgericht Baden-Württemberg: Urteil vom 28. Mai 2009, Az. 3 K 4125/08

(jw)

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