10.09.2010
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Abzocke

Fast jeder zahlt zu hohe Zinsen!

Aber laut Bürgerlichen Gesetzbuch ist es Sache der Banken, Zinsen nach eigenem Ermessen festzulegen.
Ganz genau heißt es in Paragraf 315 BGB, dass Banken den Zins nach "billigem Ermessen" festlegen dürfen, nicht "nach Belieben" oder Gutsherrrenart. Es gibt inzwischen eine Reihe von Urteilen, unter anderem vom OLG Celle und vom Landgericht Köln, wie das auszulegen ist.

Demnach müssen Kreditinstitute reagieren, wenn sich ihre Refinanzierungszinsen innerhalb des Quartals um 0,25 bzw. 0,3 Prozentpunkte ändern. Wird die Refinanzierung günstiger, dann muss die Bank die Zinsen ihrer Kunden entsprechend senken.

Die Bank muss sich die Ersparnisse der Refinanzierung anrechnen lassen, selbst wenn sie in ihren Geschäfts- oder Vertragsbedingungen etwas anderes stehen hat. Die sind dann in diesem Punkt ungültig.

Banker begründen hohe Zinsen ja gerne mit dem schlechten Rating eines Handwerksbetriebs. Ist das nicht eine rechtliche Hintertür?
Damit kommen Kreditinstitute in der Regel nicht durch. Wir argumentieren, dass sich das Rating ohne die überhöhten Zinsen nicht dermaßen verschlechterte hätte. Wenn die Hausbank zu viel Zinsen kassiert, ist sie mit dafür verantwortlich, wenn ein Kontokorrent dauernd überzogen wird, wenn Lastschriften platzen und die Kapitaldecke eines Betriebs immer dünner wird.

Selbst bei dem genannten Beispiel, in dem die Bank nur einen um 3 Prozent zu hohen Zinssatz auf dem Kontokorrent berechnete, bedeutet das, dass der Betrieb tatsächlich ein um 48.330,54 Euro höheres Eigenkapital ausweist als im Rating eingeflossen ist, ferner der Handwerksbetrieb nie die Konten überzogen hätte. Das echte Rating unter Berücksichtigung der unberechtigten Belastungen der Bank ist damit um Klassen besser, oft sogar richtig gut.

Abgesehen davon müssten Banker ihr Rating offenlegen, wenn sie damit hohe Zinsen begründen wollen. Dazu sind die meisten Kreditinstitute aber nicht bereit.

Und woran erkennt ein Handwerker, ob die Hausbank zu viele Zinsen kassiert?
Das ist etwas komplizierter. Der Handwerker muss den Zinssatz bei Vertragsabschluss kennen, seinen aktuellen Zinssatz und den Refinanzierungszinssatz.

Der Zinssatz bei Vertragsabschluss steht im Darlehensvertrag. Der aktuelle Zinssatz steht entweder im Kontoauszug, sonst muss ihn der Unternehmer bei seiner Bank erfragen. Als üblicher Refinanzierungszinssatz gilt seit 1999 der 3-Monats-Euribor. Den findet man im Internet unter www.bundesbank.de .

Nehmen wir als Beispiel einen im Dezember 2000 abgeschlossenen Kreditvertrag. Damals lag der 3-Monats-Euribor bei 4,94 Prozent.
Hatte der Handwerker damals einen Kontokorrentkredit mit einem Zinssatz von 10 Prozent vereinbart, dann lag die Marge der Bank damals bei 5,06 Prozent (= 10 - 4,94).

Wenn der Kunde sein Konto zum Beispiel im Juni 2009 überprüft, dann lag der Euribor in dem Monat bei 1,23 Prozent. Nimmt man nun den Euribor plus die Marge von 5,06, so ergibt sich als angemessener Kontokorrentzins ein Satz von 6,92 Prozent. Der Vergleich mit dem tatsächlich im Juni 2009 gezahlten Zinssatz zeigt nun, ob die Bank zu viel kassiert.

Überzogene Zinsen sind aber nicht die einzigen Fehler, die Banken und Sparkassen machen. Worauf sollten Kreditkunden noch achten?
Sehr gut selbst erkennen können Kunden Wertstellungsfehler: Wenn Wertstellungs- und Buchungstag voneinander zulasten des Kunden abweichen, dann ist das meist ein Fehler.

Schwerer zu erkennen sind ungerechtfertigte Gebühren. Und nicht zuletzt machen Kreditinstitute immer wieder Formfehler in Kreditverträgen.

Wie Sie Ihre Forderungen gegen die Bank durchsetzen, eine Umschuldung zustande bekommen und drohende Zwangsversteigerungen abwehren können, erfahren Sie auf der nächsten Seite .

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