10.09.2010
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Abzocke

Fast jeder zahlt zu hohe Zinsen!

Nun geht es bei einem Unternehmer ja in der Regel nicht nur um ein Konto. Wie soll ein Handwerker da einen möglichen Schaden einschätzen?
Das ist Aufgabe von Kontenprüfern oder Kreditsachverständigen.

Bei Vergütung nach Stunden oder Buchungszeilen sollten nicht gleich alle Kontoauszüge und Kredite ab Anbeginn geprüft werden, sondern erst einmal Stichproben gezogen werden. Das kostet eine kleine Aufwandpauschale und dann kann der Kunde entscheiden, ob es sich wirklich lohnt, die Konten komplett durchzuprüfen.

Aber auch wenn der Kontenprüfer fündig wird: Mit Banken und Sparkassen ist nicht zu spaßen. Wie setzt man seine Forderungen durch?
Ein Betroffener sollte nicht gleich mit dem Anfangsverdacht zur Bank gehen. Entweder wird er dort mit einem kleinen finanziellen Trostpflaster abgespeist oder die Bank wird Gegenmaßnahmen entwickeln.

Daher planen wir mit unseren Kunden erst eine Strategie, bauen gemeinsam mit ihnen neue Bankverbindungen auf, organisieren bei Bedarf eine Umschuldung und für die Immobilien eine Umfinanzierung. Wir kümmern uns auch um einen Experten für Bankrecht, denn mit dem Hausanwalt kommt man da nicht weiter.

Und erst wenn das alles steht, dann schlagen wir richtig zu.

Das klingt alles so einfach. Erfahrungsgemäß bekommen Handwerker mit einem dicken Minus im Kontokorrent nicht so leicht eine Umschuldung zustande.
Häufig gleichen sich nach einer Prüfung der Kontokorrent-Betrag und die Forderungen des Handwerkers an seine Bank gegenseitig aus. Das heißt, der Unternehmer steht nicht mehr im Minus. Selbst wenn sich die Hausbank dagegen wehrt, bekommt man unter solchen Bedingungen bei einer anderen Bank viel leichter einen neuen Kontokorrent.

Und vergessen Sie eins nicht: Wenn die hohen monatlichen Belastungen durch den alten Kontokorrent wegfallen, dann steht Ihnen viel mehr Geld zur laufenden Finanzierung Ihres Betriebs zur Verfügung.

Lassen sich Hausbanken das so einfach gefallen? Die sind doch sehr schnell mit Kreditkündigung und Zwangsversteigerung bei der Hand, wenn jemand seine Zinsen nicht zahlt.
Das funktioniert hier nicht. Wenn sich ein Kreditinstitut zulasten des Kreditnehmers verrechnet hat, dann hat er ein Rückbehaltungsrecht. Das heißt, er zahlt gar nichts, oder nur die reduzierten angemessenen Zinsen, bis die Bank richtig rechnet. Sie wird natürlich mit Zwangsversteigerung drohen, aber da gibt es ja schon entsprechende Urteile, die dies der Bank untersagen.

Da geht dann nichts ohne Sachverständigen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Ein Verfahren kann sich dann einige Jahre hinziehen und durch mehrere Instanzen gehen. Darum ist es so wichtig, jeden Schritt genau zu planen. Mit einer funktionierenden zweiten Bankverbindung, einem kompetenten Anwalt und sachverständiger Unterstützung stört die lange Prozessdauer nicht.

Kommt es denn immer so weit?
Nicht jedes Kreditinstitut geht auf Konfrontationskurs. Manchen bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung. Da wird natürlich auch gepokert, aber man findet doch eine Lösung.

Aber es gibt auch Banken, die ihre finanzielle Macht ausspielen wollen, alles bestreiten, Druck aufbauen ... In solchen Fällen kommt es meistens erst im Gerichtsverfahren zu einem Vergleich.

www.zinspruef.de

Das Gespräch führte Jörg Wiebking

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