Geschäftsführer müssen Insolvenzreife zur Not prüfen lassen
Falsches Gutachten führt zu Haftung
Sie hangeln sich als GmbH-Geschäftsführer von Rechnung zu Rechnung und wissen nicht sicher, ob ihr Betrieb schon insolvent ist? Ein Gutachter kann das klären. Doch wehe, Sie stellen die falschen Fragen!
Geschäftsführer-Haftung
Kein Durchblick bei den Zahlen?
Der Fall: Geklagt hatte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter forderte 44.000 Euro von einem Geschäftsführer zurück, die dieser trotz Insolvenz unter anderem noch an Lieferanten gezahlt hatte.
Der Geschäftsführer hielt mit einem Gutachten dagegen, das er einige Zeit vor der Pleite hatte erstellen lassen und das dem Betrieb gute Sanierungschancen bescheinigte.
Das Urteil: Dem BGH genügte das nicht: Der Geschäftsführer hätte nicht nur die Sanierungsfähigkeit prüfen lassen sollen, sondern vor allem die Insolvenzreife, wenn er die nicht alleine beurteilen kann. (Urteil vom 27. März 2012, Az II ZR 171/10)
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(jw)
