20.11.2007
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Falsche Rechnungen für Unternehmensregister

Fünf Fragen zur Pflichtveröffentlichung

Was wird veröffentlicht? Für kleine und mittelgroße Gesellschaften genügt es nach Angaben des Bundesjustizministeriums in einem vereinfachten Verfahren, wenn sie Bilanz und Anhang veröffentlichen. Große Gesellschaften müssen hingegen den vollständigen Jahresabschluss samt Lageplan, Bericht des Aufsichtsrats und Ergebnisverwendungsvorschlag veröffentlichen.

Wie werden die Unterlagen eingereicht? Die Unterlagen müssen die Betriebe beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Für eine Übergangszeit bis zum Ende 2009 ist das auch noch in Papierform möglich. Die elektronische Übermittlung zum Beispiel als pdf-Datei kann via Internet erfolgen. Einzelheiten hat der Bundesanzeiger unter https://publikations-serviceplattform.de/

veröffentlicht.

Bis wann müssen die Unterlagen offengelegt werden? Gesellschaften müssen ihre Unterlagen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag einreichen, erstmalig gilt das für das Geschäftsjahr 2006. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr also spätestens bis zum Ende des Jahres 2007 einzureichen und bekanntzumachen.

Wie werden die eingereichten Unterlagen offengelegt? Der elektronische Bundesanzeiger übermittelt die Unterlagen an das Unternehmensregister. Sie werden auf der Internetseite www.unternehmensregister.de eingestellt. Darüber hinaus können die Daten auch im elektronischen Bundesanzeiger https://www.ebundesanzeiger.de

kostenlos eingesehen werden.

Was kostet die Offenlegung? Die Kosten hängen vom Bearbeitungsaufwand ab und damit auch vom Dateiformat ab. Die genauen Preise finden Sie unter www.ebundesanzeiger.de/download/agb-eBanz.pdf. Die höchsten Kosten verursacht die Abgaben in Papierform

(jw)

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