23.04.2009
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Fuhrpark

Fahrten komplett absetzen

Ein Bauarbeiter setzt sich vor Gericht gegen den Fiskus durch: Gesellen, die für den Betrieb im eigenen Wagen ständig wechselnde Kunden oder Baustellen ansteuern, können diese Fahrten nun voll von der Steuer absetzen.

Fahrten mit dem Privatwagen zu ständig wechselnden Einsatzorte muss der Fiskus voll anerkennen - auch dann, wenn die Einsatzorte weniger als 30 Kilometer vom Betrieb entfernt liegen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Geklagt hatte ein Bauarbeiter, der an 257 Tagen im Jahr ständig auf verschiedenen Baustellen im Einsatz war. Er wollte die Fahrten wie eine Dienstreise mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als Werbungskosten absetzen, also den vollen Hin- und Rückweg. Doch das Finanzamt sah das anders und kürzte seine Werbungskosten einfach um die Hälfte. Die Begründung des Fiskus: Die Baustellen sei für den Arbeitnehmer die "regelmäßige Arbeitsstätte", daher stehe ihm nur die Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zu - auf den tatsächlich gefahrenen Hin- und Rückweg komme es nicht an.

Der Bundesfinanzhof entschied jedoch anders: Als regelmäßige Arbeitsstätte gelte der Betrieb oder eine dauerhafte betriebliche Einrichtung, welcher ein Arbeitnehmer zugeordnet ist. Ständig wechselnde Baustellen fielen jedoch nicht unter dieser Regelung.

(jw)

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