03.09.2010
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Fahrpersonalverordnung: Ausnahmen für Handwerker

Jeder Handwerksbetrieb, der gewerbliche Güter transportiert, muss seine Fahrten aufzeichnen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Ein Dokument veranschaulicht, worauf es ankommt. Hier können Sie es herunterladen.

 - Foto: Bilderbox
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Strenge Regeln für Handwerker, die mit Brummis unterwegs sind. Doch wer muss einen Fahrtenschreiber haben?

"Potenziell nachweispflichtig ist jeder gewerbliche Gütertransport im Straßenverkehr, auch der Transport von Werkzeugen, Geräten etc. sowie Leerfahrten mit Transportfahrzeugen. Die Vorschriften gelten nicht für Privattransporte unter 7,5 t und Transporte auf Betriebsgeländen." Das schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Hier können Sie eine Übersicht herunterladen , die die vorgeschriebenen Aufzeichungspglichten und die Ausnahmen für Handwerker grafisch darstellt. (Quelle: ZDH)

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