25.07.2006
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Expertentipp

Expertentipp: "Vertrag anfechten!"

Wie sollten sich Betriebsinhaber verhalten, die versehentlich einen Vertrag bei einem Branchenverzeichnis unterschrieben haben? Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Michael, hat vier Tipps:

"Vertrag anfechten!"

Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Michael.

Wie sollten sich Betriebsinhaber verhalten, die versehentlich einen Vertrag bei einem Branchenverzeichnis unterschrieben haben? Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kanzlei Michael, hat vier Tipps:

Lassen Sie Auftragsbestätigungen und Rechnungen nicht unbeachtet.

Fechten Sie den Vertrag unverzüglich wegen Irrtums über den Vertragspartner und Irrtums über die angebotene Leistung an.

Weisen Sie auf das Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung hin.

Verlangen Sie eine Bestätigung, aus der hervorgeht, dass ein Vertragsverhältnis nie bestanden hat beziehungsweise dass ein Vertragsverhältnis rückwirkend aufgelöst worden ist.

Betroffenen Betrieben bietet die Kanzlei Michael eine kostenlose Rechtsberatung an. Die außergerichtliche Vertretung übernimmt die Kanzlei pauschal für 180 Euro.

Die Telefonnummer: (0 23 32) 70 41-66 (Christian Solmecke).

Mehr Infos zum Thema:

"Die gelbe Gefahr"

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