09.08.2012
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Es wird ernst

EU-Zahlungsziel: BMJ hält an Entwurf fest

Kritiker sagen: Das Bundesministerium der Justiz hat eine Vorlage für das Verschleppen von Zahlungen kreiert. Gegenüber handwerk.com verteidigt ein BMJ-Sprecher den Referentenentwurf aus dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger.

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Kreiert das BMJ eine Vorlage zum Verschleppen von Zahlungen?
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Foto: BilderBox.com

Die EU hat – wie berichtet – die Richtlinie zur „Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ auf den Weg gebracht. Eine gute Sache. Mit einem Haken: Das BMJ muss die Vorgabe bis März 2013 in nationales Recht verwandeln. Zahlreiche Experten glauben, dass der Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz die Situation für die Betriebe verschlechtern wird. In Absatz 1 und 2 des BGB-Paragrafen 271a soll stehen, dass eine Zahlungsfrist „durch Vereinbarung ausdrücklich getroffen“ werden kann. Und: Die ausdrückliche Vereinbarung darf auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.

Die Befürchtung: Der Entwurf des Bundesministeriums wird die Phantasie der Auftraggeber anregen. Sie könnten in ihren AGB lange Zahlungsfristen verankern und so mit den Abnahmefristen koppeln, dass die Werkleistung erst bis zu 90 Kalendertage nach Fertigstellung und Abnahme vergütet werden müsste.

„Gerade Bauhandwerker sind als Subunternehmer für Bauträger und Generalunternehmer tätig. Und die werden das ausnutzen, das steht doch fest. Mit dem 271a hätten sie dann sogar eine Begründung“, schimpft der niedersächsische Bauunternehmer Manfred Kurmann.

Das BMJ betrachtet die Zahlungswelt mit anderen Augen – lesen Sie Seite 2.

 
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