Zusatzkosten statt Entlastung
EU: Tachografenpflicht schon ab 2,8 Tonnen
Wenn dieser EU-Beschluss umgesetzt wird, müssen Zehntausende Handwerker ihre Transporter nachrüsten: Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen brauchen künftig einen digitalen Fahrtenschreiber, sobald sie sich mehr als 100 Kilometer vom Betrieb entfernen.
Gegen jede Erwartung hat das Europäische Parlament eine Verschärfung der Tachografenpflicht für das Handwerk beschlossen. Einerseits soll die Ausnahmeregelung von der Pflicht für Betriebe, die eigene Materialien, Ausrüstungen und Maschinen befördern, zwar auf einen Umkreis von 100 – statt bisher 50 – Kilometern um den Unternehmenssitz erweitert werden. Zugleich soll aber bereits in allen Fahrzeugen ab 2,8 Tonnen ein Fahrtenschreiber zum Einsatz kommen (bisher gilt dies bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen).
"Es ist unfassbar, was da jetzt im Europäischen Parlament beschlossen wurde", Norbert Bünten ist empört. Knapp ein Viertel des Fahrzeugbestandes der Handwerksbetriebe liegt laut dem Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade in der Gewichtsklasse 2,8 bis 3,5 Tonnen. "Die Transporter oder Sprinter müssten alle nachgerüstet werden, wenn sie auch nur ein einziges Mal weiter als 100 Kilometer vom Betrieb zum Einsatz kommen." Hinzu kämen aufwendige Dateiverwaltungen. Das alles werde die Betriebe viel Geld kosten.
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