Wenn Kunden nicht zahlen
Erst Inkasso oder gleich zum Anwalt?
Wenn Handwerker offene Rechnungen eintreiben wollen, haben sie die Qual der Wahl: Inkassounternehmen und Anwälte bieten ihre Hilfe an. Doch wer hat die besseren Erfolgsaussichten? Und welche Variante ist die kostengünstigere?
Die Antworten auf diese Fragen kennt Stefan Hansch. Der Hamburger Rechtsanwalt hat sich auf Forderungseinzug spezialisiert. Auf diesem Gebiet hilft der Jurist nicht nur Handwerkern. Zu seinen wichtigsten Kunden zählt auch ein großes Inkassounternehmen.
An wen also sollten sich Handwerker wenden, Herr Hansch? Wo sind die Erfolgsaussichten besser?
Ist die Forderung unbestritten, dann ist es ziemlich egal, ob man sich an einen auf Forderungseinzug spezialisierten Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen wendet. Ein Anwalt, der Forderungen einzieht, macht nichts anderes als ein Inkassobüro - und umgekehrt.
Wozu brauche ich dann überhaupt den Anwalt?
Wenn eine Forderung strittig ist, ist der Anwalt gefragt und der Handwerker sollte gleich zum Anwalt gehen. Sonst hat der Handwerker auch ein Kostenproblem. Der Schuldner muss dem Gläubiger zwar alle notwendigen Kosten ersetzen. Vermeidbare Kosten muss er jedoch nicht übernehmen.
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Wer in einem strittigen Fall erst ein Inkassounternehmen und dann einen Anwalt beauftragt, erzeugt solche vermeidbaren Kosten. Der Handwerker kann nicht erwarten, dass er sowohl die Kosten des Inkassounternehmens, als auch jene des Anwalts erstattet bekommt. Hinzu kommt, dass ein Anwalt seine Gebühren für das Mahnverfahren auf spätere Prozessgebühren zum Teil anrechnen muss.
Aber ob eine Forderung strittig ist, weiß ein Handwerker ja nicht unbedingt zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Inkassobüro beauftragt.
Das könnte er schon wissen. Wir empfehlen allen Mandaten - auch solchen, die mit einem Inkassounternehmen zusammenarbeiten - erst einmal selbst aktiv zu werden. Ich würde zweimal mahnen. Wenn der Kunde nicht reagiert, würde ich ihn anrufen. Spätestens dann weiß ich, was los ist: Ist die Forderung strittig? Oder kann oder will der Kunde einfach nicht zahlen?
Doch es gibt auch genügend Fälle, in denen ein Inkasso-Unternehmen für Handwerker die erste Wahl ist. Welche das sind und was das kostet, lesen Sie auf der nächsten Seite .
