25.08.2010
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Marketing

Erlaubt: Mit Markennamen bei Google werben

Unternehmen können zukünftig bei Google Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Begriffen schalten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht es möglich.

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Foto: Bilderbox

Unternehmen können zukünftig bei Google Anzeigen zu markenrechtlich geschützten Begriffen schalten. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht es möglich.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Unternehmen ab 14. September 2010 geschützte Begriffe als Schlüsselwörter verwenden, wenn sie bei Google in Europa Anzeigen schalten. Google darf dann die Suchbegriffe in seinem Referenzierungsdienst AdWords verkaufen. Bisher konnten Markeninhaber in Europa das durch eine Beschwerde bei Google verhindern.

Einzige Auflage für die Werbenden: Die Anzeigen, die durch Eingabe der Schlüsselwörter am rechten Bildschirmrand erscheinen, dürfen nicht zu Verwirrung führen. Der durchschnittliche Internetnutzer muss leicht erkennen können, von wem die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.

(bw)

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