Gesetzgeber gibt elektronische Rechnung frei
E-Rechnungen ab sofort ganz einfach!
Jetzt geht es los: Ab sofort können Sie Rechnungen elektronisch versenden - ohne Signatur und bürokratischen Aufwand. Nur beim Abspeichern sollten Sie aufpassen. Da bleibt der Fiskus stur!
Nach einigen Verzögerungen ist es nun endlich so weit: Betriebe können wie schon längst geplant elektronische Rechnungen in einem stark vereinfachten Verfahren versenden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Regelungen vergangene Woche rückwirkend zum 1. Juli beschlossen.
"Das Ergebnis ist genau so, wie wir es erhofft und erwartet hatten. Das ist eine gute Nachricht für das Handwerk", betont Matthias Lefarth, Leiter der Abteilung Steuern im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Alle Formen sind gleichwertig zur Papierrechnung
Elektronische Rechnungen können jetzt in unterschiedlichen Formen verschickt werden: per E-Mail - auch mit Anhängen als PDF- oder Textdatei, als Computer-Fax, per Web-Download, DE-Mail oder E-Post.
Ohne elektronische Signatur ist erlaubt
Die bisher zwingend vorgeschriebene elektronische Signatur können Sie zwar nutzen. Sie ist aber nicht mehr vorgeschrieben.
Selbstkontrolle statt aufwendige Verfahren
Unternehmen müssen elektronische Rechnungen ebenso gründlich prüfen wie Papierrechnungen. Sonst droht bei Fehlern der Verlust des Vorsteuerabzugs - unter Umständen auch des Betriebsausgabenabzugs. Konkret prüfen müssen Sie:
- Ist die Rechnung korrekt und vollständig?
- Wurde die in Rechnung gestellte Leistung erbracht?
- Hat der Absender tatsächlich einen Zahlungsanspruch? Das bedeutet schlicht einen Vergleich von Rechnungen mit Aufträgen, Lieferscheinen und Kaufverträgen.
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