18.01.2010
4 Bewertung(en) Rating
Schriftgröße

Bewertungsportale

E-Mails von Cuge verunsichern Empfänger

Werbung oder rechtlich relevante Informationen? Eine E-Mail vom Bewertungsportal cuge.org sorgt für Verunsicherung. Muss man das ernstnehmen?

 - 
bilderbox.de

Mit immer neuen Ideen versuchen Internet-Dienstleister per E-Mail Aufmerksamkeit zu erlangen, Daten zu sammeln und Kunden zu gewinnen.

Vieles können Unternehmer getrost ignorieren, doch nicht immer lässt sich das gleich auf den ersten Blick erkennen.

Wie zum Beispiel bei Cuge.org, einem Portal zur Bewertung von Service und Zuverlässigkeit anderer Internetseiten.

Deren E-Mails an die Betreiber deutscher Websites lesen sich gleich im ersten Satz sehr offiziell: „Aufgrund der neuen Rechtslage in Europa haben wir die Pflicht, Sie darüber zu informieren, dass die o.g. Website im Bewertungs-Index von cuge.org gelistet ist.“

Und dann empfiehlt Cuge den Angeschriebenen, sich als Betreiber registrieren zu lassen - um mit den Kundenempfehlungen zu werben.

Handwerker checkt die Website
Im Web sorgt diese E-Mail für Diskussionen über die Seriosität des Angebots. Auch an Handwerker geht das Schreiben, wie zum Beispiel an Mario Franz.

Die meisten Werbemails befördert der Friseurmeister aus dem bayerischen Deusmauer gleich in den Papierkorb.

Bei cuge.org hat er jedoch ein zweites Mal hingeschaut: „Ich wollte schon wissen, ob ich darauf reagieren muss, und habe mir die Website etwas genauer angesehen.“

Eine Bewertung fand Franz für seine Homepage – eineinhalb Jahr alt, für einen Online-Shop, den er Mitte 2009 wieder vom Web genommen hatte. „Wettbewerber aus der Region habe ich auch nicht gefunden.“

Sein Fazit: „Ich habe den Eindruck, dass ich das vernachlässigen kann.“

Kein Handlungsbedarf
Handlungsbedarf sieht auch Corinna Lapp nicht, Rechtsanwältin aus Frankfurt. „Für denjenigen, der eine solche Mail bekommt, ist das eine Belästigung, die er grundsätzlich nicht dulden muss, es sei denn, er steht zum Beispiel bereits mit Cuge in einer Geschäftsbeziehung. Für mich ist das sonst Spam.“

Der Verweis auf „die neue Rechtslage in Europa“ sei jedenfalls „sehr schwammig“ formuliert, sagt Lapp. Es gebe nur nationales Recht und europäische Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen sind sowie unmittelbar geltende Verordnungen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

„Eine Verordnung des Inhalts, dass in Verzeichnisse aufgenommene Webseitenbetreiber hierüber informiert werden müssen, ist mir nicht bekannt.“

Cuge selbst verweist auf Nachfrage auf entsprechende „höchstrichterliche Entscheidungen in Italien, Frankreich und den Niederlanden“.

Konkrete Fälle kann ein Cuge-Sprecher allerdings nicht nennen. Auch sei nicht bekannt, ob es solche Urteile in Deutschland gebe. Da Cuge seinen Sitz in Italien hat, weise das Portal in seiner E-Mail „vorbeugend“ auf die Urteile hin.

Seriöse Bewertungen sind ok
In Deutschland ist die Lage tatsächlich etwas anders. „Entsprechende deutsche Urteile sind nicht bekannt“, betont Lapp.

Allerdings lege ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Sommer 2009 (Az. VI ZR 196/08) den Schluss nahe, dass sich Unternehmen in Deutschland negative Bewertungen im Web gefallen lassen müssen.

„Solange es sich nicht um falsche Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Rufschädigung handelt, die zu einem wirtschaftlichen Schaden führen könnten, gibt es gegen nicht manipulierte Bewertungen von Webseiten auf solchen Bewertungsportalen keine Handhabe.“

Ob so ein Fall aber vor einem deutschen Gericht oder in dem Land, in dem ein Bewertungsportal seinen Sitz hat, geführt werden müsse, lasse sich nicht generell beantworten. „Dazu ist auf den einzelnen Fall, insbesondere die Ausrichtung des Portals und die beanstandeten Verstöße abzustellen.“

(jw)

Ist dieser Artikel für Sie hilfreich?
  • Artikel
  • kommentieren
  • |
  • weiterempfehlen
  • |
  • drucken

Kommentar erstellen

Ihre persönlichen Daten:

Sicherheitsprüfung: (» refresh)

Bitte füllen Sie alle Felder mit * aus! Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.