Krankenkassen
Doch Geld für krebskranken Handwerker?
Weil Jürgen O. als voll erwerbsgemindert eingestuft wurde, stellte seine Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein (wir berichteten). Jetzt gibt es neue Hoffnung für den Handwerksunternehmer.
Weil Jürgen O. als voll erwerbsgemindert eingestuft wurde, stellte seine Krankenkasse die Krankengeldzahlung ein (wir berichteten) . Jetzt gibt es neue Hoffnung für den Handwerksunternehmer.
Denn Ärzte bestätigen: Jürgen O. wird wieder arbeiten können.
Die Vorgeschichte: O. hatte bei der AOK einen Wahltarif für Krankengeld
abgeschlossen. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stufte ihn
als „voll erwerbsgemindert“ ein. Die Folge: Der Anspruch auf
Krankengeld verfiel.
Wenn das Gutachten der DRV nicht aufgehoben wird,
bedeutet das für Jürgen O. den Ruin, er hat keinen Anspruch auf Rente
wegen voller Erwerbsminderung: „Mein Vater hat nur bis 1982 in die
gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt“, berichtet seine Tochter
Silke D. Für einen Anspruch auf die Zahlungen der DRV sei es aber
erforderlich, in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate Beiträge
gezahlt zu haben.
Silke D. hat sich mit dem Fall ihres Vaters an die Medien gewandt.
Seitdem gibt es wieder Hoffnung: Die AOK will über den Widerspruch des
Unternehmers neu entscheiden, wenn neue Fakten vorliegen. Die hat Silke
D. der AOK jetzt in Form von zwei ärztliche Gutachten eingereicht:
„Daraus geht hervor, dass mein Vater zurzeit nicht voll
erwerbsgemindert ist.“
Bis die Krankenkasse über die neuen Fakten beschließt, zahlt sie aus
Kulanz Krankengeld an Jürgen O. Dabei handele es sich um eine reine
Einzelfallentscheidung, betont Klaus Altmann. „Der Fall soll keine
präjudizierende Wirkung haben“, sagt der Pressesprecher der AOK
Niedersachsen und insistiert: „Unser Vorgehen war rechtlich der
richtige Weg.“
Die Bestimmungen zum Krankengeld haben sich seit August 2009 erneut
geändert: Selbstständige haben nach Informationen der IKK seitdem
wieder einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Dazu müssen sie
schriftlich erklären, dass ihre Versicherung das Krankengeld umfassen
soll. Besteht allerdings bereits ein Wahltarif, sind Unternehmer daran
drei Jahre lang gebunden.
„Krankengeld ist ein wesentlicher Versicherungsschutz“, betont Roland
Harstorff. Ebenso nachdrücklich rät der Versicherungsberater aus
Hamburg zu einer Absicherung der Berufsunfähigkeit. Wie man sich davor
schützen kann, in eine ähnliche Situation wie Jürgen O. zu geraten?
Einen eventuellen bösen Willen der Krankenkassen bekomme man nicht in
den Griff, sagt Harstorff. Eine Fortsetzung der Geschichte von Jürgen
O. folgt.
(bw)
