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Eine Person hält eine Hand voll Euro-Münzen

Recht

Diese Mindestlöhne gelten 2018 im Handwerk

Gilt für Dachdecker, Elektriker, Gebäudereiniger, Maler und Steinmetze: 2018 steigen die Mindestlöhne. In vielen Gewerken gelten sie seit dem Jahreswechsel.

Ab 1. Mai 2018 wird es im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk erstmals einen bundesweit einheitlichen Branchenmindestlohn geben. Er liegt dann bei 11,40 Euro je Zeitstunde.

Auch im Maler- und Lackiererhandwerk steigen die Mindestlöhne im Mai. Künftig liegen sie im Westen sowie in Berlin bei 13,30 Euro, im Osten sind es 12,40 Euro. Für ungelernte Arbeitnehmer gilt hingegen bundesweit eine einheitliche Lohnuntergrenze von 10,60 Euro.

Seit dem 1. Januar 2018 gibt bereits einen neuen Mindestlohn im Elektrohandwerk. Die Lohnuntergrenze liegt in diesem Gewerk erstmals bundesweit einheitlich bei 10,95 Euro.

Im Bauhauptgewerbe, dem Gebäudereinigerhandwerk und dem Dachdeckerhandwerk haben sich die Tarifpartner zwar schon auf neue Mindestlöhne geeinigt. Allgemeinverbindlich werden sie laut Bundesarbeitsministerium aber voraussichtlich erst am 1. März. Die Tarifverträge sehen Folgendes vor:

  • Im Gebäudereinigerhandwerk steigt der Mindestlohn 1 für Beschäftigte der Innen- und Unterhaltsreinigung im Osten auf 9,55 und im Westen auf 10,30 Euro. Der Mindestlohn 2 für Beschäftigte der Glas- und Fassadenreinigung beträgt im Osten bald 12,18 Euro und im Westen 13,55 Euro.
  • Im Dachdeckerhandwerk soll es erstmals zwei unterschiedliche Lohnuntergrenzen geben. Ungelernten gewerblichen Arbeitnehmern steht dann eine Vergütung von 12,20 Euro zu. Neu eingeführt wird der Mindestlohn 2 für Facharbeiter. Er beträgt 12,90 Euro je Arbeitsstunde.
  • Im Bauhauptgewerbe steigt der Mindestlohn für Helfertätigkeiten auf 11,75 Euro. Facharbeitern hingegen steht der Mindestlohn 2 zu. Er beträgt im Westen künftig 14,95 Euro je Arbeitsstunde, in Berlin sind es 14,80 Euro. (red)

Beitrag vom 11. Januar 2018, aktualisiert am 7. Februar 2018.

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