Tipps für die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Die 5 Gefahren der Selbstanzeige!
Bei Steuerhinterziehung schützt eine Selbstanzeige vor Strafe. Doch sie birgt Gefahren: Wie wird die Verjährungsfrist berechnet? Und was müssen Sie Ihrem Steuerberater sagen? Diese 5 Fallen sollten Sie kennen!
Selbstanzeige: So machen Sie Schwarzgeld wieder ehrlich!
Die Angst geht um vor den Steuer-CDs aus der Schweiz: Die von Nordrhein-Westfalen jüngst gekaufte CD enthält zwar nur 1300 Namen enthält. Doch Medienberichten zufolge haben sich bis Ende September rund 6700 Steuerpflichtige selbst angezeigt – aus Angst, zu den Betroffenen zu gehören.
Wer nicht auf der CD steht, ist nicht automatisch sicher!
Ganz unberechtigt ist die Sorge vor den Steuer-CDs nicht, sagt Jens Hanspach, Fachanwalt für Steuerrecht aus Willich: Ins Visier der Staatsanwaltschaft können nicht nur diejenigen geraten, deren Namen sich auf der CD befinden.
Jede Überweisung zwischen so einem Schweizer Konto und einem Konto in Deutschland könne zu weiteren Recherchen führen – zum Beispiel, wenn ein Auftrag auf diese Weise bezahlt wird.
Oder die Ex packen aus
„Sehr viel mehr Sorgen sollten sich allerdings Steuersünder machen, die Angehörigen oder Mitarbeitern zu viel Einblick in ihrer Finanzen geben“, warnt Hanspach. „Wütende Ex-Gatten und frustrierte Ex-Mitarbeiter zählen in der Praxis zu den wichtigsten Quellen der Steuerfahndung.“
Selbstanzeige: teuer, aber wirkungsvoll!
Die Selbstanzeige ist dann der einzige Schutz vor Strafverfolgung. „Bei einer Selbstanzeige muss der Betroffene zwar die hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen nachzahlen“, sagt Hanspach. Doch ohne Selbstanzeige werde es noch sehr viel teurer: „Dann kommen noch Geld- und - in besonders schweren Fällen - Haftstrafen hinzu.“
Doch die Selbstanzeige birgt Gefahren: Der Strafverfolgung entgeht nur, wer dabei keine Fehler macht. Ohne Steuerberater und Anwalt ist das eine riskante Aktion.
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