07.04.2009
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Die Chance im Netz

Der Trend geht zum Online-Vertrieb: Fast die Hälfte der handwerk.com-User liebäugeln mit Geschäften im Internet. 12 Prozent handeln bereits im Web.

Der Trend geht zum Online-Vertrieb: Fast die Hälfte der handwerk.com-User liebäugeln mit Geschäften im Internet. 12 Prozent handeln bereits im Web.

"Denken Sie über den Geschäftszweig Internet-Verkauf nach?", haben wir unter handwerk.com-Usern gefragt. 46 Prozent der Unternehmer glauben, Online-Geschäfte könnten sich auszahlen, zwölf Prozent verdienen bereits ihr Geld damit. Das persönliche Verkaufsgespräch zieht immer noch jeder Dritte vor. Jeder Zehnte traut sich gar nicht an den Handel im Web heran.

Udo Kaethner von der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade weiß kein einziges Gewerk, für das der Verkauf über das Internet nicht infrage kommt. "Onlinehandel kann sich für fast jeden auszahlen", ist der E-Commerce-Berater überzeugt. Ein Bauunternehmer könne Reste von einem fertigen Bau anbieten, ein Friseur Haarverlängerungen und ein Bäcker sein Dauerbrot.

Internethandel finde auf Marktplätzen wie Ebay oder dawanda.de oder in einem eigenen Onlineshop statt. Bei den Marktplätzen seien die Zugriffszahlen und die Begehrtheit des Angebots für den Erfolg verantwortlich. Ein eigener Shop lebe von seiner Bekanntheit: In Printanzeigen könnten Unternehmer das Angebot bewerben, in Datenbanken wie zum Beispiel bei den Kammern oder auf handwerk.com sollte die Shopadresse unbedingt verzeichnet sein. Eine hochrangige Google-Listung könne man mit geschickter Formulierung erreichen. "So, als biete der Unternehmer eine Problemlösung und kein Produkt an", sagt Kaethner.

Und die Gefahren des Online-Handels? "Das wahrscheinlichste Risiko ist, dass der Kunde nicht zahlt", meint Kaethner. Präventiv empfiehlt der Experte deshalb Vorkasse. Bei erprobtem Geschäftskontakt könne der Unternehmer die Zahlungsmodalität später wechseln. Hinzu kommen rechtliche Vorschriften: Der Betreiber habe zum Beispiel eine Impressums- und eine Widerrufspflicht, er unterliege der Preisangabenverordnung und dem Urheberrecht und er müsse seine AGBs veröffentlichen.

(bw)

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