15.09.2011
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Klare Verhältnisse für neue Mitarbeiter!

Die 5 größten Fehler in Arbeitsverträgen

Sie haben endlich einen neuen Mitarbeiter gefunden? Fit, nett und irgendwie scheint alles zu passen? Dann sollten Sie jetzt beim Arbeitsvertrag keinen Fehler machen. Sonst müssen Sie die Freude über den Neuen später vielleicht teurer bezahlen!

Worauf Arbeitgeber bei Neueinstellungen achten sollten, weiß Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln und Mitglied im Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins.

Fehler Nr. 1: Der Neue fängt an, ohne unterschrieben zu haben!
Sie wollen einen neuen Mitarbeiter befristet einstellen und weil Sie viel zu tun haben, lassen Sie den Neuen schon mal anfangen - den Arbeitsvertrag kann er ja später unterschreiben? Das führt dazu, dass aus dem befristeten Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes wird. Das gilt sogar dann, wenn der Mitarbeiter erst zwei, drei Stunden gearbeitet hat, bevor er den Vertrag unterschreibt.



Den Grund erklärt Oberthür so: Befristete Arbeitsverhältnisse sind nur unter zwei Bedingungen möglich.

  • Entweder handelt es sich um eine Neueinstellung. Dann müssen Sie die Befristung nicht begründen.
  • Oder der Mitarbeiter war schon vorher befristet für Sie tätig. Dann brauchen Sie eine sachliche Begründung für die erneute Befristung, zum Beispiel eine Schwangerschaftsvertretung oder ein zeitlich begrenztes Projekt.

Wenn Sie den Neuen jedoch befristet einstellen wollen und nicht sofort einen Vertrag unterschreiben lassen, dann passiert rechtlich Folgendes:

  • Dadurch, dass er die Arbeit ohne schriftlichen Vertrag aufnimmt, geht er sein erstes befristetes Arbeitsverhältnis mit Ihnen ein. Denn eine Befristung ist nur wirksam, wenn Sie schriftlich niedergelegt wird.
  • Wenn Sie ihm später endlich den besprochenen Vertrag vorlegen, dann ist das rechtlich schon keine Neueinstellung mehr, sondern bereits das zweite befristete Arbeitsverhältnis – direkt im Anschluss an das erste, mündlich vereinbarte.
  • Die Folge: Die zweite Befristung im Vertrag ist mangels eines sachlichen Grundes ungültig. Sie haben den Mitarbeiter damit unbefristet eingestellt.

Darum rät die Expertin: Lassen Sie neue Mitarbeiter grundsätzlich keinen Handschlag tun, bevor sie nicht den Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

Nächste Seite: Fehler Nr. 2 - Sie lassen zuviel Luft für spätere finanzielle Ansprüche!

 
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1 Kommentar zu "Die 5 größten Fehler in Arbeitsverträgen"

  1. malerbetrieb - 16.09.2011, 13:18 Uhr (Kommentar melden)

    Wir lernen daraus: es geht mit dem Arbeitnehmerschutz mittlerweile so weit, daß ein Arbeitgeber die "Ansprüche" eines Arbeitnehmers befriedigen muß - auch dann, wenn der Betrieb durch die unsäglichen Forderungen pleite geht! Wer schützt denn eigentlich die Arbeitgeber? Bei großen Konzernen mag ein Arbeitnehmerschutz in solch umfangreicher Form ja noch angehen. Da ist ein Arbeitnehmer schnell einmal eine anonyme Nummer, Arbeitgeberentscheidungen berücksichtigen dann niemals die persönlichen Umstände, mit denen der Arbeitnehmer ggf. zu kämpfen hat. Aber in kleinen Handwerksbetrieben ist sicherlich kein Arbeitnehmer anonym. Und der Arbeitgeber wirft mit Sicherheit, bevor er sich von einem solchen Arbeitnehmer trennt, ohnehin alle zu Gunsten für den Arbeitnehmer zu wertenden Punkte in die Waagschale und spricht eine Kündigung nicht leichtfertig aus. Auch sind all die Forderungen, die ein Arbeitnehmer ja wohl so stellen kann ausgerichtet auf Großbetriebe und riesige Konzerne. Ein kleiner Handwerksbetrieb ist wohl eher nicht dazu in der Lage, die immer höher werdenden finanziellen Ansprüche der Arbeitnehmer zu erfüllen, weil schlicht nicht leistungsfähig. Wer wundert sich dann eigentlich noch, daß sich die Inhaber kleinerer Firmen es sehr gut überlegen, ob sie denn wirklich jemanden einstellen. Viele können es sich einfach überhaupt nicht leisten. Man sollte doch schon unterscheiden, wer der Arbeitgeber ist: der kleine Handwerker um die Ecke oder der große Konzern. Unmöglich kann ein kleiner Handwerker es sich leisten, mit solchen zusätzlichen Kosten überzogen zu werden. Es wird ihm kaum gelingen, die hierfür aufzuwendenden Gelder im Rahmen seiner Kalkulation auf die Kunden umzulegen. Dann wird die Leistung viel zu teuer und der Handwerker erhält keine Aufträge mehr - braucht dann aber mit Sicherheit auch keine Arbeitnehmer mehr! Wen wundert es denn da noch, wenn mittlerweile schon als Subunternehmer arbeitende Firmen für die Arbeiten dann wiederum einen Subunternehmer beschäftigen: Outsourcing ist dann ja wohl die letzte Chance, um überleben zu können. Unser werter Gesetzgeber möge doch einmal über die Verhältnismäßigkeit nachdenken.