16.10.2012
Richtig mahnen – schneller an die Zahlungen!
Die 3 häufigsten Fehler bei Mahnungen
So verhindern Sie die Verjährung wirkungsvoll!
"Um eine drohende Verjährung zu vermeiden, muss der Handwerker eine gerichtliche Maßnahme einleiten. Eine einfache Mahnung genügt da nicht", sagt Hinrichs. Was Sie stattdessen tun sollten:
- Reichen Sie bis zum 31. Dezember eine Klage oder einen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht ein.
- Damit diese Maßnahme rechtswirksam wird, muss der säumige Zahler davon innerhalb von ein bis zwei Wochen erfahren. Das ist zwar Sache des Gerichts. Dennoch sollten Sie oder Ihr Rechtsanwalt bei Gericht nachfassen, ob die Klage zugestellt wurde.
Alternative: Ohne Gericht geht es auch
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, mit Sie die Verjährung kurzfristig verhindern können:
- Wenn Sie vom säumigen Kunden noch im Dezember – oder auch eher – einen Abschlag erhalten, dann gilt das Anerkenntnis der Forderung. "Damit wäre die Verjährung gehemmt", sagt Hinrichs.
- Allerdings hat diese Methode einen Haken: Der Kunde könnte später Gründe vorbringen, warum er weitere Zahlungen nach dem Abschlag verweigert. Zum Beispiel weil die Leistung Mängel hatte. In diesem Fall könnte die Forderung doch noch verjähren.
- Dagegen hilft nur eines: Wenn Sie den Abschlag kassieren, sollten Sie sich vom Kunden schriftlich geben lassen, dass er die Forderung voll anerkennt. Dieses Schreiben könnte so aus sehen:
Muster:
Ich, Vorname Name, wohnhaft in …
bestätige hiermit, dass das Unternehmen XY in der Zeit vom … bis … folgende Leistungen in meinem Auftrag erbracht hat: ……….
Die Rechnung der Firma XY für diese Leistungen über einen Gesamtbetrag … EUR (inkl. MWSt.) habe ich am … erhalten und bestätige, dass ich diese Forderung voll anerkenne.
Einen ersten Abschlag in Höhe von … EUR auf diesen Rechnungsbetrag habe ich heute gegen Quittung in bar/per Überweisung am …. gezahlt.
Weitere Infos zum Thema: (jw)
