16.10.2012
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Richtig mahnen – schneller an die Zahlungen!

Die 3 häufigsten Fehler bei Mahnungen

Irrtum Nr. 2: Mahnung erst nach drei bis vier Wochen verschicken

Immer wieder finden sich im Internet Hinweise und Empfehlungen, wann eine Mahnung auszustellen sei. Da wird zum Beispiel empfohlen, nach zwei Wochen eine "Zahlungserinnerung" zu schicken, zwei Wochen später eine erste Mahnung, weitere zwei Wochen später eine zweite Mahnung und dann noch 7 bis 10 Tage bis zur dritten Mahnung zu warten.

Schön für Ihre Kunden, wenn Sie es so machen: Wer so vorgeht, gibt seinem Kunden mal eben mindestens 6 Wochen Kredit, ohne dazu verpflichtet zu sein oder irgendwelche Vorteile daraus zu haben.

Wesentlich schneller und mit weniger Papierkram geht es so, rät Hinrichs:

  • Schreiben Sie in die Rechnung kein Zahlungsziel, dann ist die Rechnung sofort fällig.
  • Schicken Sie nach 14 Tagen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche.
  • Nach Ablauf dieser Frist können Sie alle rechtlichen Schritte einleiten und Verzugszinsen, Mahnkosten und Anwaltskosten in Rechnung stellen.
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