Richtig mahnen – schneller an die Zahlungen!
Die 3 häufigsten Fehler bei Mahnungen
Beim Thema "Mahnungen" gibt es jede Menge Irrtümer und hartnäckige Gerüchte. Wer darauf hereinfällt, kommt später an sein Geld – wenn überhaupt. Diese 3 Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden!
Irrtum Nr. 1: "Erste Mahnung" – und das auch noch im Betreff
Ein weitverbreiteter Irrtum: Viele Unternehmer denken, sie müssten erst dreimal mahnen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten dürfen. Also schreiben sie in die Betreffzeile ausdrücklich "Erste Mahnung".
"Das ist in doppelter Hinsicht ein Fehler", warnt Bernd Hinrichs, Fachanwalt für Baurecht aus Aurich:
Zum einen haben Schuldner keinen Anspruch auf drei Mahnungen. Gläubiger können sofort rechtliche Schritte einleiten, sobald Ihr Schuldner in Verzug ist. Wie er in Verzug gerät, lesen Sie hier … Oft ist allerdings eine Mahnung die einfachste Möglichkeit, einen Schuldner in Verzug zu bringen – eine Mahnung, nicht drei!
Zum anderen sollten Sie niemals "Erste Mahnung" oder "1. Mahnung" in die Betreffzeile schreiben. Denn genau damit erwecken Sie beim Schuldner den Eindruck, er könne sich Zeit lassen, weil bestimmt noch eine zweite und dritte Mahnung folgen. Schreiben Sie besser "Mahnung" oder "Zahlungsaufforderung".
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