29.07.2011
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Unfall in der Rufbereitschaft?

Chef muss für kaputtes Mitarbeiter-Auto zahlen!

Ihr Mitarbeiter kommt bei einer Rufbereitschaft zum Einsatz und baut mit seinem Privatwagen einen Unfall? Dann müssen Sie den Schaden ersetzen!

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Foto: bilderbox.de

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zwar selbst zahlen - inklusive möglicher Schäden am Fahrzeug.

Eine Ausnahme ist davon nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) jedoch zu machen, wenn ein Mitarbeiter während der Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und dabei mit seinem Privatwagen verunglückt.

In solchen Fällen habe der Mitarbeiter „grundsätzlich“ Anspruch auf Ersatz des Schadens am PkW durch den Arbeitgeber.

Weitere Infos zum Thema:

(jw)

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