04.09.2012
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Mitgefangen, mitgehangen

Buttonlösung: Abmahnanwalt im Warenkorb

Die Buttonlösung soll Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen. Das heißt auch: Betriebe müssen ihren Online-Shop jetzt gegen Anwälte abschirmen.

Gutes Ziel mit einem Haken:
Auch seriöse Betriebe müssen die Buttonlösung umsetzen.
Gutes Ziel mit einem Haken: - 
Foto: BilderBox.com

Eine gute Sache. Eigentlich. Damit Konsumenten vor Kostenfallen im weltweiten Netz geschützt werden, gibt es seit Neuestem die Buttonlösung (wir berichteten). Die Regelung betrifft alle Verkäufe im elektronischen Geschäftsverkehr. Wer Waren über einen Onlineshop verkauft, muss die neuen Regeln umsetzen.

Dass den bösen Buben das Leben erschwert wird, hat aber einen kleinen Haken: Die gesamte Wirtschaft muss ihre Internetseiten umstricken. "Das ist aufwendig und trifft letztlich die Falschen. Für einen seriösen Händler sind seriöse Geschäftspraktiken schließlich eine Selbstverständlichkeit", sagt Peter Solf, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität (DSW).

Mitgefangen, mitgehangen. Seit Anfang August ist die Buttonlösung verbindlich vom Gesetzgeber vorgeschrieben, auch seriöse Betriebe sind jetzt in der Pflicht. Man spürt förmlich, wie die Abmahnanwälte die Messer wetzen. Wer die Vorgaben nur ungenau oder unvollständig oder gar nicht umsetzt, sollte sich auf böse (und vor allem teure) Briefe findiger Juristen einstellen.

Die Zusammenfassung der Vorgaben – lesen Sie Seite 2.

 
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