27.10.2007
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Bloß nichts unterschreiben!

Widerstand lohnt sich: Ein Anwalt nimmt seine Abmahnung zurück!

Widerstand lohnt sich: Ein Anwalt nimmt seine Abmahnung zurück!

So hatte sich Heinz Wiegmann die Geschäfte im Internet nicht vorgestellt. Erst freute sich der Inhaber der Schlachterei Wiegmann in Golmbach über viele Bestellungen – „alles selbst gezüchtet und verarbeitet, die Bestellungen kamen sogar aus England und Österreich“ – und dann lag plötzlich eine Abmahnung in seinem Briefkasten. „Mit wurde vorgeworfen, dass ich die Zusatzstoffe für meine Produkte im Webshop nicht angegeben hatte.“

Der Vorwurf war berechtigt, wie Wiegmann mittlerweile weiß. Er wäre auch gerne bereit gewesen, die Website zu ändern, doch die 1011,81 Euro Anwaltskosten für die Abmahnung wollte er nicht zahlen. Also recherchierte der 58-Jährige, fand andere Betroffene und zeigte schließlich den Abmahner „wegen Betrugsverdacht“ an. Seine Vermutung: Die Gegenpartei sei kein echter Wettbewerber, folglich nicht zur Abmahnung berechtigt und wolle nur die Gebühren kassieren. Mit der Anzeige hatte Wiegmann zunächst keinen Erfolg. Dafür sollte er selbst vor Gericht weil er zwar die Unterlassungserklärung schließlich doch unterschrieben hat, sich jedoch weigerte, die Gebühren zu bezahlen. Erst als Wiegmann deutlich machte, dass er den Prozess nicht scheut, macht die Gegenseite schließlich einen Rückzieher.

Das könnte daran liegen, dass es mittlerweile einige Urteile gebe, bei denen die Abmahner leer ausgingen, vermutet Rechtsanwalt Johannes Richard aus Rostock. Sein Rat: Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich von einem Fachanwalt beraten lassen, um den Schaden zu begrenzen. Denn die Unterschrift unter einer Unterlassungserklärung ist 30 Jahre wirksam. Jeder spätere Verstoß gegen die Erklärung würde viel Geld kosten, „das hat manche Unternehmen schon in den Ruin getrieben“, berichtet der Experte für Internetrecht.

Selbst wenn die Abmahnung rechtens sei, könne es sich lohnen, eine Klage abzuwarten: So könnte zum Beispiel ein Urteil zu Lasten des Betriebs trotz der Prozesskosten günstiger sein als die Unterschrift unter die Unterlassungserklärung: Denn das Urteil zieht im Falle eines späteren erneuten Verstoßes zwar ein Ordnungsgeld nach sich, jedoch keine teure Vertragsstrafe, auf die Abmahner so scharf sind.

Treffen kann es jeden. Derzeit hätten professionelle Abmahner die Lebensmittelbranche im Visier, „da gibt es einige Unklarheiten, etwa bei der Kennzeichnung der Zusatzstoffe“, sagt Richard. Doch keine Branche sollte sich in Sicherheit wiegen, weil sich durch die vielen Klagen die Regeln ständig ändern. „Da schafft praktisch jedes neue Urteil ein neues Geschäftsfeld für Abmahner.“ Ohne rechtlichen Rat lässt sich ein Webshop heute kaum noch betreiben, bestätigt Wolfgang Lutz vom Deutschen Fleischer-Verband. Wer sich die Abmahnungen ersparen wolle, müsse sich ständig auf dem Laufenden halten und seine Website anpassen. „Ohne Engagement ist so ein Shop nicht zu betreiben, das lohnt sich nur, wenn man das professionell macht.“

Heinz Wiegmann hat seinen Shop erst einmal wieder vom Netz genommen. „Weil ich noch keine Zeit hatte, ihn zu aktualisieren.“

(jw)

Weitere Infos: www.internetrecht-rostock.de

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