Gerichtsstand Spanien
Betriebe kriegen die Rechnung
Es gilt spanisches Recht
Interessant ist der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma, gleich im ersten Paragraf steht ein Satz, der sich wie eine Drohung liest: Der aufgezeichnete „Quality-Call“ werde in der Kundenkartei gespeichert und „notfalls zur Beweissicherung (eventuelles Mahn- und Gerichtsverfahren) verwendet“. Abgerundet wird diese nette Formulierung durch Paragraf 13: „Es gilt spanisches Recht und der Gerichtsstand ist Las Palmas.“
Las Palmas! Kanarische Inseln! Sonne das ganze Jahr! Den Klageweg dürften Betriebe dennoch scheuen. Sitz, Gerichtsstand oder Bankverbindung im Ausland: Dadurch solle „in vielen Fällen lediglich die Rechtsverfolgung erschwert werden“, sagt Lothar Hempel, Jurist im Fachbereich Wirtschaft und Arbeit der Handwerkskammer Konstanz.
Wie schwierig die Prozessführung gegen Adressbuchschwindler im Ausland ist, mussten unlängst österreichische Betriebe erfahren. Dass Prozesse gegen ein spanisches Unternehmen zu Ungunsten der betroffenen Betriebe ausgingen, berichtet die Wirtschaftskammer Österreich. Und selbst Profis wie die Juristen vom Österreichischen Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb konnten erst nach monatelangen Verzögerungen ein wettbewerbsrechtliches Urteil gegen das Branchenverzeichnis erstreiten.
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Guten Tag,
danke für Ihren ausführlichen Warnhinweis. Auch in unserer Branche "Kosmetik-Institute" geht diese Firma auf Beutezug. Einen entsprechenden Warnhinweis haben wir in unserem Verbandsforum http://forum.bdk-kosmverb.de/ in der Rubrik "Nepper/Schlepper/Bauernfänger" veröffentlicht.
s. auch Veröffentlichung: Kanzlei der Rechtsanwälte Dieter Czap und Wolf-Dieter Czap http://rechtsanwalt-czap.de/rechtsgebiete/anzeigenrecht/gegnerliste/ihr-firmeneintrag-sl.html
Über entsprechenden Erfahrungsaustausch würden wir uns freuen.
Digitale Grüße Monika Ferdinand http://www.bdk-kosmverb.de/