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Unternehmensfinanzierung

Bearbeitungsgebühren für Kredite jetzt zurückfordern!

Banken dürfen von Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Für wie viele Jahre gilt das Urteil rückwirkend?

Auf einen Blick

  • Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Unternehmenskredite sind unwirksam.
  • Die Verjährungsfrist läuft: Rückforderungsansprüche für Verträge aus 2014 müssen Unternehmer bis Ende 2017 geltend machen.
  • Begründung des Bundesgerichtshofs: Unternehmer seien als Darlehensnehmer ebenso schutzbedürftig wie Verbraucher.

Unternehmer können die Bearbeitungsgebühren für Darlehen zurückfordern. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei aktuellen Fällen entschieden hat, sind von den Banken vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen unwirksam. (BGH: Urteile vom 4. Juli 2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16)

Die Verjährungsfrist für Bearbeitungsgebühren läuft

Für welchen Zeitraum können Unternehmen Bearbeitungsentgelte für Kredite zurückfordern? Und bis wann? Noch liegt das Urteil nicht schriftlich vor, sondern nur eine Pressemitteilung des BGH. Doch die sei schon eindeutig, sagt Wolfgang Benedikt-Jansen, Fachanwalt für Bankrecht aus Frankenberg.

Nicht verjährt seien Ansprüche, die nach dem 31. Dezember 2013 entstanden sind, sagt der Experte. Unternehmen können also die Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge zurückfordern, die seit 2014 geschlossen wurden. Bis wann Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden müssen, hängt vom Jahr des Vertragsabschlusses ab:

  • Verträge aus 2014: Die Ansprüche verjähren zum 31. Dezember 2017. Benedikt-Jansen rät: „Kümmern Sie sich schon jetzt um die Verjährungshemmung Ihrer Rückforderungsansprüche aus dem Jahre 2014.“
  • Verträge aus 2015/16: Rückforderungen für Verträge aus dem Jahre 2015 können noch bis Ende 2018 und aus dem Jahre 2016 bis zum Jahre 2019 geltend gemacht werden, sagt der Experte.

Rückzahlungsansprüche aus älteren Verträgen können Unternehmen nur einfordern, „wenn sie rechtzeitig für eine Verjährungshemmung gesorgt haben“, sagt der Jurist.

BGH: Auch Unternehmer sind schutzbedürftig

Wie begründet der BGH sein Urteil zur Unwirksamkeit von Bearbeitungsgebühren? Die Banken hatten die Bearbeitungsgebühren mittels „Formularklauseln“ geregelt. Dabei handele es sich um sogenannte „Preisnebenabreden“, die wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu behandeln sind – und wie AGB einer Inhaltskontrolle unterliegen. Bei der Kontrolle durch den BGH fielen die Klauseln durch: Sie würden den Darlehensnehmer unangemessen benachteiligen.

Unternehmer als Darlehensnehmer seien nicht weniger schutzbedürftig als Verbraucher, betont das Gericht:

  • Die Inhaltskontrolle von AGB nach Paragraf 307 BGB soll Vertragspartner davor schützen, dass die andere Seite ihre Interessen durch „einseitige Gestaltungsmacht“ durchsetzt. Dabei habe der Gesetzgeber keinen Unterschied gemacht zwischen Verbrauchern und Unternehmern
  • Zudem gebe es keinen Anhalt dafür, dass Kreditinstitute gegenüber Unternehmern keine solche einseitige Gestaltungsmacht in Anspruch nehmen könnten.
  • Auch ein gesteigertes wirtschaftliches Verständnis von Unternehmern spiele keine Rolle bei den vor dem BGH verhandelten Klauseln, „weil sie von einem Verbraucher ebenso wie von einem Unternehmer ohne Weiteres zu verstehen sind“.

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