Vorleistung
Bauträger: Da spitzen Juristen die Ohren
Nach dem Ärger über Bauträger und insolvente Auftraggeber: So können sich Betriebe schützen.
Carsten Woll ist mit dem Thema bestens vertraut: Mehrmals im Monat bekommt der Experte für Wirtschafts- und Vergaberecht Fälle auf den Tisch, in denen Bauträger ihre Subunternehmer nicht bezahlt haben. „Wenn ich Bauträger höre, dann spitze ich die Ohren“, sagt der Jurist beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen.
Die ganz krassen Fälle sehen nach Woll so aus: Die Bauträger zahlen 15 bis 20 Prozent, wenn die Schlussrechnung vorliegt. Dann lassen sie Gutachten erstellen und zahlen nichts mehr wegen angeblicher Mängel.
„Zumindest kann man sich gegen Zahlungsausfälle wegen Insolvenz in einem gewissen Maße schützen“, weiß Woll. Aufgrund der Wettbewerbssituation sei aber zum Beispiel Vorkasse faktisch nicht durchsetzbar.
Aber: Jeder Auftragnehmer kann nach Wolls Ansicht eine Vorleistungssicherheit wie beispielweise eine Bankbürgschaft verlangen.
Warum arbeiten immer noch so viele Unternehmen ohne Vorleistungssicherheit? „Der Zeitdruck ist bei Bauverfahren zumeist sehr hoch, und man möchte den Bauträger nicht verärgern. Wenn er mit Schadensersatz wegen Verzug droht, arbeiten die Betriebe meist weiter.“
Positiv ist nach Ansicht des Experten die Überarbeitung des Bauforderungssicherungsgesetzes, das die persönliche Haftung des Geschäftsführers des Bauträgers vorsieht. Denn jetzt gilt: Wenn der Bauherr zahlt, aber seine Subunternehmer leer ausgehen, macht sich der Geschäftsführer des Bauträgers strafbar. Es drohen Geldbußen oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
(bw)

3 Kommentare zu "Bauträger: Da spitzen Juristen die Ohren"
@Meitz "Wir arbeiten auch für Bauträger" Es ist doch erstaunlich, das immer wieder Handwerker nachwachsen, welche die den Bauträgern und GU als Wirt dienen. Dennoch -Eckhart- viel Spass beim Geldverlieren. Vg Karl-Heinz Garten Ins-u. Klempnermeister
Wir arbeiten auch für Bauträger und für andere Firmen als Subunternehmer sowie auch für Immobilienverwalter. Um das Risiko gering zu halten haben wir uns angewöhnt für verschiedene Auftragsgeber tätig zu sein, diese laufend auf Bonität zu prüfen, fertige Arbeiten sofort über Ab- schlagrechnungen abzurechnen und bei Zahlungsverzug die Arbeiten einzustellen.
Liebe Kollegen, wir leben in einer als FREIHEIT deklarierten Gesellschaft. Jeder KANN mit jedem Geschäfte machen, Jeder KANN jeden beschei.. keiner MUSS mit einem anderen ein Geschäft machen keiner MUSS sich von einem anderen beschei.. lassen. Wer in dieser FREIHEIT nicht bezahlen will und es nicht ganz dumm anstellt braucht das auch nicht. Die Wirkung von Gesetzen im Bau wird vom pfiffigsten Rechtsanwalt bestimmt. Es sind NICHT die ANDEREN ( Bauträger, GU oder Gesetzespoeten) dran schuld. JEDER muss auf sein Geld selbst aufpassen. Viele Grüße Karl-Heinz Garten Also lieber die Mitarbeiter aufs Arbeitsamt schicken als unsichere Verträge schließen.