03.12.2009
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Urteil

Azubi bedroht - Job weg

Rüder Umgangston: Eine Bäckereifachverkäuferin hat eine Auszubildende vor Kunden mehrfach beleidigt und bedroht. Deshalb warf ihr Chef sie raus.

 - Foto: Bilderbox
Foto: Bilderbox

Die Angestellte hatte dem Lehrling unter anderem gedroht: "Wenn du mich noch einmal beim Chef anscheißt, gehe ich dir an den Hals!" Zuvor hatte die Auszubildende sich auf Nachfrage beklagt, dass die Bäckereiverkäuferin sie häufig vor Kunden kritisierte.

Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Kollegen sind ein Kündigungsgrund. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) an dem Fall der Verkäuferin klargestellt.

Die Chance, ihr Verhalten zu ändern, hat die Verkäuferin nicht genutzt: Vor der Kündigung hatte der Chef sie mehrfach aufgefordert, der Auszubildenden gegenüber einen angemessenen, freundlichen Ton anzuschlagen. Doch die Frau wurde erneut ausfällig, und zwar im Beisein der Filialleiterin. Folge: die fristlose Kündigung.

Dagegen klagte die Entlassene. Ohne Erfolg. Laut LAG sei die fristlose Kündigung ihrem Verhalten angemessen, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht zumutbar. Die Begründung der Richter: Der Chef müsse aufgrund seiner Fürsorgepflicht die Arbeitnehmer seines Betriebs vor tätlichen Angriffen schützen. Er habe auch dafür Sorge zu tragen, dass der Produktionsablauf oder das geordnete Zusammenleben nicht beeinträchtigt werden.

(bw)

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